Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb im Inland. Besteuert wird der Ertrag, d.h. der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb.

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes. Das Besteuerungsverfahren erfolgt beim Finanzamt und der Gemeinde.

Das Finanzamt ermittelt anhand der Gewerbesteuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt.

Die Gemeinde berechnet die Gewerbesteuer indem der Steuermessbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert wird. Die Gewerbesteuer wird mit einem Steuerbescheid festgesetzt. Dieser Bescheid wird zusammen mit dem Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes zugestellt.

Der Gewerbesteuerhebesatz wird vom Rat der Stadt Herten beschlossen.

Rechtsgrundlagen

Gewerbesteuergesetz 

Abgabenordnung

Gewerbesteuerhebesatz

 480 v.H.

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