Im Amtsblatt der Stadt Herten werden öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Herten, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, vollzogen, wie z.B.
- Tagesordnung der Ratssitzungen
- Änderungen im Ortsrecht der Stadt Herten
- Bekanntmachungen über die öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten
- Bekanntmachungen im Rahmen der Etatberatungen
- Bebauungspläne
- Mitteilungen des Umlegungsausschusses
- Jahresabschlussberichte der städtischen Tochtergesellschaften
Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf - in der Regel einmal im Monat. Herausgeber ist die Stadt Herten.
Das Amtsblatt ist kostenlos im Rathaus Herten und im Bürgerbüro in der Freizeit- und Begegnungsstätte Westerholt erhältlich. Sie können jedoch auch ein Jahresabonnement zum Preis von 25,00 € bestellen.
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