Sperrmüll

Der Zentrale Betriebshof holt Ihren Sperrmüll einmal pro Haushalt und Kalenderjahr ohne Sondergebühr ab. Zum Sperrmüll gehören alle sperrigen Haushalts- und Einrichtungsgegenstände, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichtes nicht in den städtischen Restabfallbehältern oder Restabfallsäcken untergebracht werden können.

Was gehört zum Sperrmüll?

Unten haben wir die häufigsten Sperrmüllarten aufgelistet. Sollten Sie Fragen zur richtigen Entsorgung haben, hilft Ihnen das Team der Abfallberatung gerne weiter.

Sperrmüll von A bis Z

  • Aquarium, Autokindersitz
  • Babywanne, Besen, Bettgestell, Bild/Bilderrahmen, Bügelbrett
  • Computer
  • Drucker
  • Eimer, Elektroherd
  • Fahrrad, Fahrradkorb, Faxgerät, Federbett, Fernseher
  • Garderobe, Gartengerät (ohne Öl und Benzin), Gartenmöbel
  • Gartengrill, Gasherd, Gefriergerät
  • Handrasenmäher, Herd, Hundekorb
  • Innenrollo
  • Kettcar, Kinderroller, Kinderwagen, Kleiderständer
  • Kleintierkäfig, Koffer, Kühlschrank
  • Lampenschirm, Lattenrost, Leiter, Liege, Liegestühle, Linoleum (gerollt)
  • Matratze, Möbel, Mikrowelle, Musikinstrument
  • Nähmaschine
  • Ofen (kein Nachtstromspeicherofen), Ölradiator
  • Polstermöbel, Projektionsleinwand, PVC-Bodenbelag (gerollt)
  • Radiogerät, Rasenmäher (ohne Öl und Benzin), Regal
  • Rollware (Bodenbelag) wie Teppich, PVC etc.
  • Schaufel, Schlitten, Schrank, Schrott (Abfall aus Eisen oder Metall), Schubkarre, Sessel
  • Skier, Sofa, Spiegel, Spielzeug (nur große Teile)
  • Spüle, Spülmaschine, Staubsauger, Stehlampe
  • Stereoanlage, Stuhl
  • Teppich und Teppichboden (gerollt), Teppichfliesen, Tierkäfig, Tisch
  • Tischtennisplatte, Trockner
  • Videorekorder, Vogelkäfig
  • Wanduhr, Wäschekorb, Wäschespinne, Wäscheständer
  • Wäschetrockner, Waschmaschine
  • Zelt

Kein Sperrmüll

  • Altkleider und Schuhe
  • Autoreifen*
  • Bauschutt und Gegenstände aus Baumaßnahmen wie
    • Fenster*, Rolladen* 
    • Gartenzaun*
    • Holzpaneel*
    • Markise*
    • Nachtspeicherofen**
    • Sanitärtechnik (Bade-/Duschwanne, Waschbecken, WC-Schüssel)*
    • Tür*, Türzarge*

  • Gartenspielgeräte aus Hartplastik (Rutsche, Sandkasten etc.)
  • Grünabfall
  • Klickbodenbelag, Klebefliesen (Laminat, Parkett, Vinyl etc.)
  • Papier, Pappe und Kartonage
  • Restabfall*
  • Schadstoffhaltiger Abfall wie
    • Akku, Batterie
    • Altöl
    • Farbe, Lack

  • Verpackungen aus Kunststoff

Diese Abfälle können am Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen entsorgt werden. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Kennzeichnungen:

Abfall*      Entsorgung am Wertstoffhof als kostenpflichtiger Abfall
Abfall**    Abgabe am Wertstoffhof nur nach telefonischer Absprache unter 02366 303-105

Zur Abgabe von schadstoffhaltigen Abfällen steht der Umweltbrummi an verschiedenen Standorten in Herten für Sie bereit.

Termin zur Sperrmüllabfuhr

Einen Abfuhrtermin für Sperrmüll können Sie telefonisch vereinbaren. Die Wartezeit beträgt rund zwei Kalenderwochen. Durch Feiertage, Ferien oder auch aus logistischen Gründen kann die Wartezeit jedoch auch mehrere Wochen dauern.

Regeln zur Sperrmüllabfuhr

  1. Das Sperrgut muss am Abfuhrtag bis spätestens 6.45 Uhr ebenerdig in Fahrbahnnähe bereitstehen. Am Tag vor der Abfuhr darf der Sperrmüll frühestens ab 18 Uhr herausgestellt werden. Ausgenommen davon sind Elektrogroßgeräte, welche erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden dürfen.
  2. Der Straßenverkehr darf dadurch nicht behindert werden.
  3. Sperrmüll, der durch die ZBH-Mitarbeitenden nicht von Hand verladen werden kann, und Gegenstände, der nicht dem Sperrmüll zuzuordnen sind, werden nicht abgefahren.
  4. Nicht abgefahrene Gegenstände und Verunreinigungen sind von den Antragstellenden unverzüglich zu beseitigen.

Wer sich nicht an diese Regeln hält, handelt ordnungswidrig.

Gebühren

Die Abfuhr von Sperrmüll ist einmal pro Haushalt und Kalenderjahr ohne gesonderte Gebühr möglich. Die hierbei anfallenden Kosten werden aus den Abfallentsorgungsgebühren aller Hertener Bürgerinnen und Bürger getragen. Erst ab der zweiten Abfuhr pro Haushalt im Kalenderjahr werden die Kosten direkt in Rechnung gestellt (Ausnahme: Sperrmüll bei Haushaltsauflösungen aufgrund eines Pflege- und Sterbefalls). Für jeden weiteren Sperrmülltermin wird eine Gebühr von 80,00 € erhoben. Die Gebühr ist vor dem Termin, in bar oder durch Überweisung zu leisten. Die Abfuhr kann telefonisch beim ZBH bestellt werden. Art und Menge des Sperrmülls werden beim Telefonat durch unsere Mitarbeitenden erfragt.

Ihre Ansprechperson

Herr Brüggemann
Telefon: 02366 303-105
Gebäude: ZBH
Raum: Zentrale

ZBH-Wertstoffhof

Hier finden Sie die Adresse und Öffnungszeiten vom Wertstoffhof.

Tausch- und Verschenkmarkt

Zu schade für den Müll? Hier wird angeboten, gesucht und getauscht! Zum Tausch- und Verschenkmarkt


Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
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