Unsere Dienstleistung
- Annahme und Prüfung von Wohngeldanträgen (Miet- und Lastenzuschüsse)
- Berechnung von Wohngeldansprüchen
Allgemeine Informationen
Die Höhe der Zuschussleistung von Wohngeld ist abhängig von...
- der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der Miete bzw. Belastung
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Herten können Wohngeld beantragen als...
- Mietzuschuss (für angemieteten Wohnraum)
- Lastenzuschuss (für die Nutzung von Wohneigentum)
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben...
- Antragsteller/innen bzw. Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Hilfen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz),
- allein stehende Wehrpflichtige,
- Haushalte, denen nur Personen angehören, die eine Ausbildung absolvieren und dem Grunde nach Anspruch auf BAföG / Berufsausbildungsbeihilfe haben.
Antrags- und Bearbeitungsfristen
Wohngeld wird grundsätzlich von Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag bei der Stadt Herten eingegangen ist. Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Antrag geprüft und der Wohngeldanspruch berechnet. Danach werden die Daten an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW weitergeleitet. Von dort wird der Bescheid erteilt und die Zahlung des Wohngeldes veranlasst. Vom Antrag bis zur erstmaligen Zahlung des Wohngeldes vergehen im Regelfall 4 - 6 Wochen. Durch die Wohngeldreform verlängert sich aktuell die Bearbeitungsfrist. Nachzahlungen ab Januar 2023 erfolgen voraussichtlich frühestens im April 2023. Von Anfragen diesbezüglich bitten wir abzusehen.
Notwendige Unterlagen
Die nachfolgend genannten Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles und mit dem ausgefüllten und vom Antragberechtigten unterschriebenen Wohngeldantrag (Vordrucke für Miet- oder Lastenzuschuss) in der Wohngeldstelle einzureichen:
Nachweis über Art und Höhe des Bruttoeinkommens aller zum Haushalt rechnenden Personen
- bei Arbeitnehmern:
aktuelle Lohn-/Gehaltsbescheinigungen / Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bzw. Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen (Krankengeld der Krankenkasse); - bei Rentnern:
aktueller Rentenbescheid mit Nachweis der Bruttorente - bei Selbständigen:
letzter Einkommensteuerbescheid und Einkommensteuererklärung sowie Gewinn-/ Verlustberechnung, - bei allen Personen
sind Einnahmen aus Grund- / Kapitalvermögen nachzuweisen.
Nachweise über Art und Höhe von Ausgaben
- für private Sozialversicherung (Kranken/Pflegeversicherung) / Lebensversicherungen / freiwillige Rentenversicherungen,
- Zahlung von Lohn-/Einkommensteuer, Kirchensteuer, Kapitalertragsteuer,
- Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten zur Arbeit),
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen.
Angaben zur Miete / Belastung
- für Mieter/innen
- Mietvertrag, Bescheinigung des Vermieters, Mietzahlungsbeleg, gesonderter Nachweis bei Untervermietung erforderlich!
- für Eigentümer/innen
- Kaufvertrag bei Eigenheim / Eigentumswohnung, Wohnflächenberechnung,
- Bescheinigungen über Aufnahme von Fremdmitteln (vom Kreditinstitut)
- Abgabenbescheid der Stadt über Grundsteuer
- Bescheid über Beiträge Dritter (z. B. Eigenheimzulage)
- ggfs. Nachweis über vermietete Wohnflächen (Wohnfläche, Mieteinnahmen)
- Ausländische Einwohner/innen
- Pass
- Aufenthaltstitel / ggfs. Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz
Sonstiges
- Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren,
- Studienbescheinigungen bei Studenten
- ggfs. Bescheid/Ausweis des Versorgungsamtes über Feststellung einer Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung über 80% und/oder Nachweis über Pflegegeldleistung (Pflegestufe1-3)
- Meldebestätigung (bei Erstanträgen)
- Wohngeldbescheinigung der Gemeinde/Stadt mit bisherigem Hauptwohnsitz (bei Zuzug aus anderer Gemeinde/Stadt oder bei Zweitwohnsitz in Herten)
Wohngeld selbst berechnen
Um Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch zu errechnen, bietet das Internetpräsenz des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen auf seiner Internetpräsenz einen anonymen Wohngeldrechner an. Des Weiteren finden Sie dort ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld:
A - E
Frau Weber
Tel.: 02366 303 351
wohngeldstelle@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 043
F – KQ
Frau Ferdinand
Tel.: 02366 303-350
wohngeldstelle@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 043
KR – RO
Frau Jeziorowski
Tel.: 02366 303 856
wohngeldstelle@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 042
RP– Z
Frau Weglinski
Tel.: 02366 303 834
wohngeldstelle@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 042
Wohngeldgesetz nebst Verordnungen, SGB I, SGB X u. a.
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255
stadtverwaltung@ herten.de
www.herten.de