Grundstückszufahrten

Sie planen eine Grundstückszufahrt oder Gehwegüberfahrt, um Ihr Grundstück mit einem Fahrzeug zu erreichen? Da es sich um einen Eingriff in städtische Anlagen handelt, brauchen Sie dazu eine Genehmigung.

Das benötigen wir von Ihnen

  • Schriftlicher Antrag (PDF-Formular am Ende der Seite)
  • Lageplan zum Bauantrag (zeichnerische Darstellung / Skizze des geplanten Umbaus)

Verfahren

  • Schriftlicher Antrag inkl. Lageplan zum Bauantrag
  • Städtische Prüfung unter Berücksichtigung von tiefbautechnischen, verkehrsplanerischen, städtebaulichen und denkmalrechtlichen Aspekten
  • Dauer: 6-8 Wochen

Umsetzung der Arbeiten

Die Arbeiten dürfen ausschließlich von qualifizierten Firmen für den Straßen- und Tiefbau durchgeführt werden.

Privatpersonen oder fachfremde Unternehmen dürfen keine Umbauarbeiten an Verkehrsflächen durchführen.

Der Antragsteller ist dazu verpflichtet, die Anlage nach bestehenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu unterhalten.

Die Kosten trägt der Antragsteller.

Ihre Ansprechperson

Herr Geier
Telefon: 02366 303-148
tiefbau-aufgrabung@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 305


Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 - 0
Telefax: 0 23 66 / 303 - 255

stadtverwaltung@remove-this.herten.de
www.herten.de