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Für das Aufbrechen von öffentlichen Verkehrsflächen benötigen Sie eine Genehmigung des Eigentümers - in der Regel ist das die Stadt Herten. Bei den meisten Aufbrüchen handelt es sich um Grundstückszufahrten, Kellerabdichtungen oder Sanierung von Anschlussleitungen.
Das benötigen wir von Ihnen
- Schriftlicher Antrag (PDF-Formular am Ende der Seite)
- Lageplan zum Bauantrag (zeichnerische Darstellung / Skizze des geplanten Umbaus)
Verfahren
- Schriftlicher Antrag inkl. Lageplan zum Bauantrag
- Zusätzliche Dokumente: Verkehrsrechtliche Anordnung (Verkehrssicherung der Baustelle)
- Dauer: min. 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten
Weitere Einzelheiten können Sie dem Formular entnehmen.
Umsetzung der Arbeiten
Die Arbeiten dürfen ausschließlich von qualifizierten Firmen für den Straßen- und Tiefbau durchgeführt werden.
Privatpersonen oder fachfremde Unternehmen dürfen keine Umbauarbeiten an Verkehrsflächen durchführen.
Die Kosten trägt der Antragsteller.
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255
stadtverwaltung@ herten.de
www.herten.de