Aufbrüche öffentlicher Verkehrsflächen

Für das Aufbrechen von öffentlichen Verkehrsflächen benötigen Sie eine Genehmigung des Eigentümers - in der Regel ist das die Stadt Herten. Bei den meisten Aufbrüchen handelt es sich um Grundstückszufahrten, Kellerabdichtungen oder Sanierung von Anschlussleitungen.

Das benötigen wir von Ihnen

  • Schriftlicher Antrag (PDF-Formular am Ende der Seite)
  • Lageplan zum Bauantrag (zeichnerische Darstellung / Skizze des geplanten Umbaus)

Verfahren

  • Schriftlicher Antrag inkl. Lageplan zum Bauantrag
  • Zusätzliche Dokumente: Verkehrsrechtliche Anordnung (Verkehrssicherung der Baustelle)
  • Dauer: min. 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten

Weitere Einzelheiten können Sie dem Formular entnehmen.

Umsetzung der Arbeiten

Die Arbeiten dürfen ausschließlich von qualifizierten Firmen für den Straßen- und Tiefbau durchgeführt werden.

Privatpersonen oder fachfremde Unternehmen dürfen keine Umbauarbeiten an Verkehrsflächen durchführen.

Die Kosten trägt der Antragsteller.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Geier
Telefon: 02366 303-148
Gebäude: Rathaus
Raum: 305

Sonderprojekt Breitband

Herr Klümper
Telefon: 02366 303-424
Gebäude: Rathaus
Raum: 305

Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 - 0
Telefax: 0 23 66 / 303 - 255

stadtverwaltung@remove-this.herten.de
www.herten.de