Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen

Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreises Recklinghausen liegt aktuell konstant unter dem Schwellenwert von 100 (Stand 20.05.21). Damit fällt der Kreis Recklinghausen und damit auch Herten ab Freitag, 21. Mai, nicht mehr unter die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes §28a. Stattdessen gelten ab Freitag die Regelungen der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Die daraus resultierenden Maßnahmen richten sich immer nach dem jeweiligen Inzidenzwert. 

Weitere Informationen zu den bundesweiten Maßnahmen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums.

Darüber hinaus gelten im Kreis Recklinghausen weitere, kreisspezifische Maßnahmen, die in einer Allgemeinverfügung festgelegt sind:

  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren und Einkaufspassagen sowie bei der gemeinsamen Nutzung von Kraftfahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen. Kinder bis zum Schuleintrittsalter sind von der Verpflichtung ausgenommen.
  • Maskenpflicht im öffentlichen Raum: In sämtlichen Fußgängerzonen des Kreises Recklinghausen und an den in der Allgemeinverfügung benannten öffentlichen Plätzen und Straßen

Kontakt

Kreis Recklinghausen

Infotelefon: 02361 / 53-2626
(Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr)
www.kreis-re.de/corona