Sondernutzungsgenehmigungen

Sie möchten die Trauerhalle zu einem Totengedenktag mieten oder den Friedhof mit einem Fahrzeug befahren? Da dies nicht immer gestattet ist, müssen Sie bei der Friedhofsverwaltung eine Sondergenehmigung beantragen. Diese werden für Gewerbetreibende, aber auch für Privatleute ausgestellt. 

Wenden Sie sich einfach an die Friedhofsverwaltung. Die Ausstellung der Genehmigung erfolgt in der Regel schnell und unbürokratisch.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Schmid
Telefon: 02366 303-152
Gebäude: ZBH
Raum: B 2
Herr Trella
Telefon: 02366 303-152
Gebäude: ZBH
Raum: B 2

Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255

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