Grabpflege und Gestaltung der Friedhöfe

Grabkerzen in weiß und rot

Wie Sie ein Grab pflegen müssen und welche Materialien für die Gestaltung erlaubt sind, können Sie der Nutzungssatzung entnehmen. Je nach Art der Grabstätte und des gewählten Friedhofs können sich nämlich einige Unterschiede ergeben.

So ist zum Beispiel die Verwendung von Dekorationen aus Kunststoffen bei der Gestaltung und Pflege von Gräbern nicht gestattet. Dies gilt für Trauerfloristik, Kränze, Trauergebinde, Trauergestecke und sonstigen Grabschmuck. Ausgenommen sind unter anderem Grabvasen. Im Zweifel sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Um die Gestaltung der gesamten Friedhofsanlage kümmern sich die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung. Sie pflegen die anonymen Grabfelder, ebnen Grabstellen ein, säubern Wege und Flächen, sorgen für Pflanzen oder kontrollieren Brunnen, Zapfstellen, Tore und Friedhofsgebäude. Sollte Ihnen diesbezüglich etwas auffallen, sprechen Sie uns bitte an. 

Grabmale und Grabsteine: Genehmigung & Kontrolle

Sollten Sie auf einer Grabstelle ein Grabmal oder einen Grabstein aufstellen wollen, wird die Aufstellung in aller Regel der Steinmetz für Sie übernehmen. Wichtig ist, dass jede Aufstellung vorher bei der Friedhofsverwaltung angezeigt wird.

Bei der Anfertigung und Aufstellung eines Grabmals oder -steins sind die "Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern" zu beachten. Diese sind den Steinmetzen und Herstellern bekannt. Der Stein muss auf der Grabstelle so fundamentiert und befestigt werden, dass er dauerhaft standsicher ist. Beim Öffnen benachbarter Gräber darf also nichts umstürzen oder absinken. Klar ist, dass Grabmale und Fundamente nicht über die Grenzen der Grabstätten hinausragen dürfen.

Größe und Beschaffung eines Grabmales

Die Größe des Grabmales muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Grabstätte stehen. Um dies zu überprüfen, muss die Errichtung eines Grabmales bei der Friedhofsverwaltung - vor Beginn der Arbeiten - schriftlich beantragt werden. Den Anträgen beigelegt werden muss:

  • Grabmalentwurf mit Grundriss und
  • Seitenansicht im Maßstab 1:100
  • Angabe des Materials
  • Bearbeitung des Materials
  • Plan über Anordnung der Ornamente und Symbole
  • Regelmäßige Kontrolle

Die Friedhofsverwaltung überzeugt sich regelmäßig durch Kontrollen von dem sicheren Zustand der Grabmale. Sollten Grabmale nicht mehr standsicher sein oder drohen sie umzustürzen, können sie von dem Friedhofspersonal umgelegt werden. Die Nutzungsberechtigten werden benachrichtigt. Die Personen, die für die Grabpflege ihres Angehörigen verantwortlich sind, haften für jeden Personen- und Sachschaden, der durch das Umstürzen eines Grabmales entsteht.

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