Geburtsurkunden / Internationale Geburtsurkunden

Durch die Geburtsurkunde werden der Familienname und der Vorname des Kindes, Ort und Zeit der Geburt, Standesamt und Nummer des Geburtseintrages sowie die Namen der Eltern nachgewiesen.

Internationale Geburtsurkunden

Um z. B. im Ausland heiraten zu können, ist in der Regel eine internationale Geburtsurkunde vorzulegen. Diese Urkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das die Geburt beurkundet hat.

Wo sind die Urkunden zu erhalten?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes.

Hinweis

Die Personenstandssregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.


Geburtsurkunden für Neugeborene

Direkt nach der Geburt stellt das Krankenhaus eine Geburtsanzeige aus. Dort wird auch der Name des Kindes eingetragen. Bitte nicht vergessen: Auf der Rückseite muss eine Unterschrift geleistet werden. Wenn von der Geburt des Kindes auch kurz in der Zeitung berichtet werden soll, ist noch eine Unterschrift erforderlich.

Das Krankenhaus übernimmt die Anmeldung des Kindes beim Standesamt. Hierfür müssen folgende Unterlagen bei der Krankenhausverwaltung abgegeben werden:

Wenn Sie verheiratet sind

Stammbuch/ Eheurkunde und Geburtsurkunde

Wenn Sie geschieden sind

Eine beglaubigte Abschrift des Heiratsregisters mit Scheidungsvermerk oder eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk sowie die Geburtsurkunde.

Wenn Sie ledig sind

Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch oder eine Geburtsurkunde.

Bereits vor der Geburt gibt es die Möglichkeit, beim zuständigen Jugendamt die Vaterschaft für das Kind anzuerkennen. So können beide Elternteile in die Geburtsurkunde eingetragen werden.

Führen die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt keinen Ehenamen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so bestimmt sie den Familiennamen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Als Familiennamen gilt auch der dem Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen vorangestellte oder angefügt Begleitname. Ohne eine gemeinsame Sorgeerklärung ist eine Namenserteilung durch die Mutter mit Einverständnis des Vaters möglich.

Wenn Sie ausländische/r Mitbürger/in sind

Eine Heiratsurkunde mit entsprechender Übersetzung oder eine internationale Heiratsurkunde. In der Regel werden zusätzlich die Pässe der Kindeseltern benötigt. Da es im Ausländerrecht einige Besonderheiten gibt, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Standesamtes zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Sollten Sie in Deutschland geboren sein, wird auch Ihre eigene Geburtsurkunde benötigt.

Wenn alle Unterlagen ausgefüllt sind…

…wird die Geburtsanzeige mit allen Unterlagen direkt vom Krankenhaus an das Standesamt geschickt. Ein paar Tage später könne Sie die Geburtsurkunde für ihr Kind und die für Sie wichtigen Bescheinigungen abholen. Dazu gehören die Urkunden für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Ausweis oder Pass mitzubringen.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Waluga
Telefon: 02366 303-888
standesamt@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 24

Herr Hoffmann
Telefon: 02366 303-888
standesamt@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 20

Herr Dimke
Telefon: 02366 303-888
standesamt@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 23

Frau Richter
Telefon: 02366 303-888
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Gebäude: Rathaus
Raum: 23

Frau Rudolph
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