Mit Unterstützung von Schiedsmänner und Schiedsfrauen sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden.
Bei bestimmten Delikten, wie z. B.
- Bedrohung
- Beleidigung
- Hausfriedensbruch
- Körperverletzung
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Sachbeschädigung und
- Verletzung des Briefgeheimnisses
haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren in NRW obligatorisch.
Bei den Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch
- schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven
- kostengünstig
- und, da bei uns keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.
Zuständige Schiedspersonen
Bezirk I (Herten-Nord)
Hartmut Spanka
Nordring 22
45701 Herten
Telefon: 0209 36155151
Bezirk II (Herten-Mitte)
Christian Wosch
Schlehenkamp 21
45699 Herten
Telefon: 02366 87325
Bezirk III (Herten-Süd)
Marc Oliver Stallony
Westfalenstr. 133
45661 Recklinghausen
Telefon: 02361 656758
In der interaktiven Karte des Kreises Recklinghauses sind alle Schiedspersonen im Kreisgebiet direkt den jeweiligen Straßen zugeordnet. Sie müssen lediglich Ihren Straßennamen und Ihre Hausnummer angeben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS): www.schiedsamt.de.
In der interaktiven Karte des Kreises Recklinghauses sind alle Schiedspersonen im Kreisgebiet den jeweiligen Straßen zugeordnet.
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 - 0
Telefax: 0 23 66 / 303 - 255
stadtverwaltung@ herten.de
www.herten.de