Finanzielle Leistungen für Minderjährige in Pflegefamilien

Altersstufematerielle AufwendungenKosten der ErziehungGesamtbetrag
für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr602 €286 €888 €
für Kinder vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr687 €286 €973 €
für Jugendliche ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall837 €286 €1123 €

Nach den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes können zudem Zuschüsse zu den Kosten für eine Alterssicherung der Pflegeperson und zur Unfallversicherung gezahlt werden.  Ein anteiliges Kindergeld ist bei der Berechnung des Pflegegeldes zu berücksichtigen.

Besondere finanzielle Leistungen für Hertener Kinder in Vollzeitpflegefamilien sind den Hertener Richtlinien zur Wirtschaftlichen Jugendhilfe (in der Fassung vom 01.12.2015) zu entnehmen. Diese finden Sie am Ende der Seite. 

Weitere Informationen zu den finanziellen Leistungen für Hertener Pflegefamilien geben die Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Bereich Hilfe zur Erziehung der Stadt Herten.

Hinweise zum Bafög-oder BAB-Anspruch

In einer Pflegefamilie wohnende Jugendliche und junge Volljährige sind verpflichtet, alle Möglichkeiten zu nutzen, zu ihrem eigenen finanziellen Unterhalt beizutragen.  Dazu zählt auch die Klärung, ob ein Anspruch auf die Leistungen nach dem

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög)
  • oder dem Berufsausbildungsgesetz (BAB)

besteht, sei es während der schulischen Ausbildung ab Klasse 10 oder in Ergänzung zur Berufsausbildung. Einzelheiten dazu sind auf der Informationsseite der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zum Thema Bafög bzw. BAB nachzulesen bzw. dort auch im persönlichen Gespräch zu erfragen.


Ihre Ansprechpersonen

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Telefon: 02366 303-265
Gebäude: Rathaus-Nebengebäude
Raum: 506
Frau Riemer
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Frau Budych
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