Jeder Bürger erhält automatisch eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Jahr 2008 mit der Vergabe der Steueridentifikationsnummern begonnen. Viele Millionen Bürgerinnen und Bürger haben entsprechende Schreiben mit ihrer persönlichen Steueridentifikationsnummer erhalten.
Diese Steueridentifikationsnummer benötigen Sie zur Regelung ihrer Angelegenheiten beim Finanzamt.
Information nicht erhalten oder verlegt
Sollten Sie die Information nicht erhalten haben, oder das Schreiben ist verloren gegangen, haben Sie unter www.bzst.de die Möglichkeit, eine Abfrage der ihnen zugeteilten Steuer-ID durchzuführen.
Schriftliche Auskunft
Eine schriftliche Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern über die Steuer-ID wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Die Angaben Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und -ort müssen mit Ihren Daten aus dem Meldewesen übereinstimmen.
Die Anschrift lautet:
Bundeszentralamt für Steuern
53221 Bonn
Auskunft auch beim Bürgerbüro
Eine schriftliche Bestätigung über die im Melderegister geführte Steuer-ID kann bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes im Bürgerbüro gegen Gebühr direkt ausgestellt werden.
Die Gebühr beträgt 9 €.
Vollmacht
Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie die Steuer-ID zu erfragen. Geben Sie der Person bitte zusätzlich zur Vollmacht Ihren Personalausweis mit. Die oder der Bevollmächtigte muss bei der Auskunftserteilung auch den eigenen Ausweis vorlegen können.
Weitere Informationen im Internet
Informationen zur Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) www.bzst.de
Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Kontakt und Öffnungszeiten
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255
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