Änderung der KFZ-Papiere

Wenn sich aufgrund eines Umzuges die Anschrift ändert, muss diese auch im KFZ-Schein geändert werden.

Bei einem Umzug innerhalb von Herten oder bei einem Neuzuzug aus einer kreisangehörigen Gemeinde (Kreis Recklinghausen) kann die Anschrift im KFZ-Schein auch im Bürgerbüro Herten geändert werden, allerdings nur, wenn es die erste Anschriftenänderung im KFZ-Schein ist.

Wurde die Anschrift schon einmal im KFZ-Schein aktualisiert, ist das Straßenverkehrsamt für die Anschriftenänderung zuständig.

Die Zulassung eines PKW oder sonstige Änderungen von KFZ-Papieren erfolgt beim Straßenverkehrsamt Marl.

Ausführliche Informationen (Öffnungszeiten, Gebühren, Notwendige Unterlagen) finden Sie hier auf der Homepage des Straßenverkehrsamts.

Notwendige Unterlagen

Kraftfahrzeugschein, Personalausweis oder Pass

Gebühren

Die Gebühr beträgt 10,80 Euro.

Straßenverkehrsamt

Hier finden Sie die Adresse und Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamts. Nutzen Sie auch die Online-Services Kfz-Zulassung und Antrag auf Fahrerlaubnis.


Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255

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