- Der Pass für Menschen mit geringem Einkommen -
Der Herten-Pass soll Bürgern mit geringem Einkommen eine stärkere Beteiligung an Kultur, Bildung und Freizeit ermöglichen.
In folgenden Bereichen können bei Vorlage des Herten-Passes Vergünstigungen gewährt werden:
- Kulturveranstaltungen
- Musikschulunterricht
- Volkshochschulkurse
- Familienbildungsstätte
- Stadtbibliothek
- Raumvermietungen im Bürgerhaus Herten-Süd, der Zeche Scherlebeck, dem Glashaus, dem Schloss Herten und in der Freizeit- und Begegnungsstätte Westerholt
- Eintritt im Copa Ca Backum, Freibad Backum und im Hallenbad Westerholt
- Caritas-Läden und Caritas-Kinderland
Der Herten-Pass wird für ein Jahr ausgestellt. Der Antrag muss im Bürgerbüro gestellt werden.
Bearbeitungsfrist
Die Ausstellung des Herten-Passes erfolgt sofort.
Zur Antragstellung muss entweder eine der nachfolgenden Unterlagen im Original vorgelegt werden:
- Aktueller Sozialhilfebescheid
- Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung
- Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld
- Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
- Aktueller BAföG-Bescheid
oder
- Einkommensunterlagen der letzten 3 Monate (z. B. Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Wohngeldbescheid)
- Nachweis über die Kaltmiete
Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Kontakt und Öffnungszeiten
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255
stadtverwaltung@ herten.de
www.herten.de