Fischereischein

Um die Fischerei ausüben zu können ist der Besitz eines gültigen Fischereischeines erforderlich.

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein wird für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren ausgestellt. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen! Der Fischereischein wird bis zum Ende eines Kalenderjahres ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich.

Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein

Antragsteller ab 14 Jahren können einen Fischereischein beantragen. Der Jahresfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt.
Der Fünfjahresfischereischein wird zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt. Eine Verlängerung des Fünfjahresfischereischeines ist möglich.

Sonderfischereischein

Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Der Sonderfischereischein wird für ein Jahr oder für fünf Jahre (kalenderjährlich) erteilt.

Unterlagen zur Neuaustellung

Jugendfischereischein

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
  • 1 Lichtbild

Jahres-bzw. Fünfjahresfischereischein

  • Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung
  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
  • 1 Lichtbild

Sonderfischereischein

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
  • 1 Lichtbild
  • Schwerbehindertenausweis
  • Attest eines Arztes, dass wegen der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann

Gebühren

  • Jugendfischereischein für ein Jahr: 8 Euro
  • Jahresfischereischein und Sonderfischereischein: 16 Euro
  • Fünfjahresfischereischein und Sonderfischereischein für fünf Jahre: 48 Euro

Bürgerbüro Kontakt & Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros. 
Kontakt und Öffnungszeiten


Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255

stadtverwaltung@remove-this.herten.de
www.herten.de