Verlängerung des Behindertenausweises

Die Ausgabe und Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen, sowie die Weiterleitung von Anträgen an die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59-Schwerbehindertenangelegenheiten erfolgt auf Wunsch durch die Stadt Herten.

Der Antrag wird aufgenommen, wenn die Gültigkeit des Ausweises in den nächsten drei Monaten abläuft. Ausgefüllt wird der Antrag von Mitarbeitern des Bürgerbüros.

Besondere Voraussetzungen für die abschließende Bearbeitung des Antrages im Bürgerbüro

Das Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis muss noch frei sein.

Ist dies nicht der Fall, muss ein Antrag auf Neuausstellung eines Schwerbehindertenausweises an die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59 -Schwerbehindertenangelegenheiten gesandt werden. Die Anträge werden im Bürgerbüro der Stadt Herten aufgenommen.

Ab 1. September 2014 werden in Nordrhein-Westfalen alle neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat ausgestellt. Die alten Ausweise bleiben weiterhin gültig. Ein Umtausch ist nicht notwendig.

Kreisverwaltung Recklinghausen

Fachdienst 59 - Schwerbehindertenangelegenheiten

Postanschrift

Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Hausanschrift

Servicebüro
Castroper Str. 30
45665 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53-6555
Fax: 0 23 61 / 53-6584

Ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers nicht möglich, kann eine andere Person zur Antragstellung bevollmächtigt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung.

Notwendige Unterlagen

Ist das Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis nicht mehr frei, so ist ein neues Lichtbild erforderlich.

Bürgerbüro Kontakt & Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros. 
Kontakt und Öffnungszeiten


Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255

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