Wohnungsaufsicht

Die Aufgaben der Wohnungsaufsicht als Sonderordnungsbehörde werden in der Stadt Herten durch das Bauordnungsamt wahrgenommen.

Die Wohnungsaufsicht wirkt auf die Beseitigung von Missständen in Wohnungen hin. Zum Beispiel, wenn ein Missstand durch Verwahrlosung von Wohnraum droht oder Wohnraum überbelegt ist. Das Wohnraumstärkungsgesetz findet keine Anwendung bei eigengenutztem Wohnraum und ersetzt auch nicht die Mieterschutzbestimmungen, wonach ein/e Mieter/in zunächst einmal ihre/seine Ansprüche aus dem Mietvertrag geltend machen muss. Das Gesetz ist nicht bei Missständen anwendbar, die auf das Verschulden der Bewohnerschaft zurückzuführen sind.

Wohnraum ist umbauter Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom Verfügungsberechtigten dazu bestimmt ist.

Ein Missstand liegt regelmäßig vor, wenn eine Wohnung nicht über folgende Mindestausstattung verfügt:
    •    ausreichende natürliche Belüftung
    •    Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit
    •    Anschluss von Energie-Wasserversorgung und Entwässerung
    •    Feuerstätte oder Heizungsanlage
    •    Anschluss für eine Kochküche oder Kochnische und
    •    sanitäre Einrichtung

Die Ausstattung muss darüber hinaus auch funktionstüchtig sein.

Eine Überbelegung liegt vor, wenn für jede Bewohnerin oder jeden Bewohner nicht eine Wohnfläche von 9 Quadratmeter, für jedes Kind bis 6 Jahren nicht eine Wohnfläche von 6 Quadratmeter vorhanden ist.


FAQ

Fragen und Antworten zum Wohnungsaufsichtsgesetz (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW 2014)

Gilt das Gesetz für jede Form von vernachlässigtem Wohnraum?

Es betrifft Wohnraum im freifinanzierten Wohnungsbau. Dort gilt es für Mietwohnungen. Es gilt nicht für Wohnraum, der vom Eigentümer selbst genutzt wird. Für öffentlich geförderten Wohnraum gelten die Vorschriften des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen.

Kann die Gemeinde nur auf Verlangen der Mieter tätig werden?

Nein, die Gemeindekann auch ohne Anzeige des Mieters tätig werden.

Muss bereits ein Missstand eingetreten sein, damit die Gemeinde tätig werden kann?

Nein, die Gemeinde kann bereits bei Anzeichen von Verwahrlosung tätig werden, um frühzeitig auf den Eigentümer einzuwirken.

Haben Mieter einen Anspruch auf Tätigwerden der Gemeinde?

Die Mieter haben keinen Anspruch auf Einschreiten der Gemeinde. Die Gemeinde prüft das Einschreiten im Rahmen ihres Ermessens.

Können Mieter sich bei Mängeln sofort an die Wohnungsaufsicht wenden?

Es empfiehlt sich immer, zunächst den Mangel beim Vermieter anzuzeigen. Der Eigentümer kann den Mangel nur dann beheben, wenn er davon Kenntnis hat.

Die Missstände in der Wohnung sind dem Eigentümer bekannt, aber er unternimmt nichts. Können sich Mieter an das Wohnungsamt wenden?

Ja, die Gemeinde wird eine Instandsetzungsanordnung prüfen.

Müssen Mieter erst ihre Rechte gegen den Vermieter gerichtlich durchsetzen, bevor die Gemeinde tätig werden kann?

Der Mieter muss die Rechte nicht gerichtlich durchsetzen, insbesondere nicht vor Gericht einklagen, bevor die Gemeinde tätig werden kann.

Ist jeder Mangel in der Wohnung ein Fall für die Wohnungsaufsicht?

Nein, Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist es, Verwahrlosung und Missstände an Wohnraum zu beheben. Ein Missstand besteht, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohngebrauchs gegeben ist.

Wann endet eine Verwahrlosung und wann beginnt ein Missstand?

Die Verwahrlosung stellt die Vorstufe zu einem Missstand dar. Es ist ein Prozess, in dessen Verlauf sich ein Missstand entwickeln kann.

Ist jeder Schimmelfleck ein Fall für die Wohnungsaufsicht?

Bei Schimmel ist zu unterscheiden zwischen Schimmel aufgrund falschen Lüftungsverhalten und Schimmel, der baulich bedingt ist. Wenn der Schimmel durch mangelndes Lüften der Wohnung hervorgerufen wird, dann kann die Gemeinde nicht einschreiten.

Zählen auch Mängel im Treppenhaus, Eingangs-und Außenbereich zu den Missständen im Sinne des Wohnungsaufsichtsgesetzes?

Ja, die Bestimmungen des Wohnungsaufsichtsrechts gelten auch für Zubehörräume, Nebengebäude und Außenanlagen.

Es gibt eine Zentralheizung, aber der Eigentümer beschafft keine Heizenergie. Können Mieter das Wohnungsamt um Abhilfe bitten?

Die Gemeinde kann dem Eigentümer aufgeben, Heizenergie zu beschaffen.

Meine Wohnung verfügt nur über einen einfachen Wohnstandard. Kann ich die Wohnungsaufsicht einschalten?

Die Gemeinde kann im Rahmen der Wohnungsaufsicht dem Eigentümer nur die Instandsetzung bei Verwahrlosung und Missständen von Wohnraum aufgeben, Modernisierungsmaßnahmen kann sie nicht verlangen.

Ihre Ansprechperson

Bauordnungsamt
Achtung: Aktuell kommt es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen zur Akteneinsicht. Telefon: 02366 303-251 oder 02366 303-287
Gebäude: Rathaus
Raum: 219

Gesetzesgrundlage

BauO NRW
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

BauPrüfVO
Verordnung über bautechnische Prüfungen

AVerwGebO NRW
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung


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