Schülerreisendenliste

Eine Schülerreisendenliste dient der Reiseerleichterung bei Fahrten von Schulklassen in andere EU-Staaten. Sie erfüllt dabei zwei Funktionen:

  • sie ersetzt einen Aufenthaltstitel und
  • stellt einen Passersatz dar.

Die Funktion als Passersatz bezieht sich nur auf Schülerinnen und Schüler, die nicht Unionsbürger sind und die keinen eigenen geeigneten, also im Ziel- oder Transitstaat anerkannten Pass oder Passersatz besitzen (zum Beispiel, weil sie im Pass der Eltern eingetragen sind). Die Identität – nur – dieser Schülerinnen und Schüler ist durch ein an der Liste angebrachtes Lichtbild zu bestätigen.

Wer auf dieser Liste steht, kann dann im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staat einreisen und nach Deutschland zurückkehren.

Die Schülersammelliste darf nur für eine konkret geplante Klassenfahrt einer allgemein- oder berufsbildender Schule ausgestellt werden. Sie wird direkt von der Schule beantragt und nur an eine Lehrerin, einen Lehrer oder durch eine durch Vollmacht autorisierte Person gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.

Notwendige Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • je 1 biometrisches Passbild

Gebühren

  • 12 Euro / (6 Euro für Minderjährige)

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