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Auslandsaufenthalt

Hält sich ein Ausländer mit Aufenthaltstitel länger als sechs Monate im Ausland auf, erlischt der Aufenthaltstitel kraft Gesetzes. Der Aufenthaltstitel erlischt in diesem Fall unabhängig davon, ob dieser befristet oder unbefristet erteilt wurde.

Bei einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung bzw. einer Niederlassungserlaubnis besteht die Möglichkeit, durch eine Ausnahmegenehmigung der Ausländerbehörde den Aufenthalt im Ausland über sechs Monate hinaus auszudehnen. Der Antrag ist vor Antritt der Reise zu stellen.

Notwendige Unterlagen

  • Nachweise über das aktuelle Einkommen
  • Nachweis der aktuellen Mietzahlungen
  • Gültiger Heimatpass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto

Gebühren

18 Euro

Ihre Ansprechpersonen

Buchstaben A – Bo:
Frau Hecht
Tel. 02366 303-533
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 21 (EG)

Buchstaben Br – J:
Frau Örs
Tel. 02366 303-861
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 21 (EG)

Buchstaben K – O:
Frau Artmann
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Raum: 22 (EG)

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Raum: 23 (EG)


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