Neuer Antragszeitraum: 15.02.2024 bis 15.05.2024

Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung

© Stadt Herten

Herzlich willkommen zur Vorstellung unserer neuen Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung.

In den letzten Jahren ist es zu einer Zunahme von Folgen des Klimawandels wie Hitzeperioden, und Starkregenereignissen gekommen. Dach- und Fassadenbegrünungen stellen eine mögliche Lösung dar, um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken und unsere Stadt grüner, lebenswerter und nachhaltiger zu gestalten. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dazu zu ermutigen, in die Umwandlung ihrer Dächer und Fassaden in grüne Oasen zu investieren.

 

Eine Dach- und/oder Fassadenbegrünung hat eine Reihe von Vorteilen:

  1. Regenwasserrückhalt und Kostenvorteile durch Reduzierung der Niederschlagwassergebühr: Die Gebäudebegrünung kann dazu beitragen, die Belastung der Kanalisation bei Starkregenereignissen zu reduzieren, indem sie einen Teil des Regenwassers aufnimmt und verzögert wieder abgibt. Zusätzlich können durch eine Reduzierung der Niederschlagwassergebühr Kosten eingespart werden.
  2. Kostenvorteile durch Energieeinsparung und Schutz der Dachabdichtung: Eine Gebäudebegrünung kann erheblich zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen und bildet eine thermische Pufferzone für das Gebäude. Somit wird der Wärmeeintrag in das Gebäude reduziert, indem die Begrünung die Sonnenstrahlen aufnimmt und durch die Vergrößerung der Oberfläche und die dadurch gesteigerte Verdunstung zu einer Abkühlung des Gebäudes führt. An kalten Tagen hingegen wird durch die Begrünung eine zusätzliche Wärmedämmung gebildet, in der Wärme auch besser gespeichert wird. Dies kann sowohl im Winter als auch im Sommer (bspw. bei Nutzung einer Klimaanlage) zu einer Senkung des Energiebedarfs des Gebäudes führen. Eine Dachbegrünung schützt die Dachabdichtung vor UV-Strahlung und Temperaturschwankungen, was zu einer deutlich längeren Haltbarkeit der Dachabdichtung führt.
  3. Erhöhung der Lebensqualität durch Lärm- und Schadstoffminderung und Ästhetik: Eine Gebäudebegrünung kann dazu beitragen, das Stadtklima zu verbessern, indem sie zur Erhöhung der Luftqualität durch Sauerstoffproduktion, Luftreinigung und Feinstaubbindung sowie zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit beiträgt. So wird auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet, da Kohlenstoffdioxid aufgenommen und Sauerstoff produziert wird. Darüber hinaus kann sie zur die Absorption von Schallwellen zu einer Lärmreduzierung beitragen. Eine Dachbegrünung kann die Optik eines Gebäudes verbessern und zur Verschönerung der Umgebung beitragen.
  4. Beitrag zum städtischen Grün: Durch die Schaffung zusätzlicher Grünflächen wird Lebensraum für Pflanze und Tiere erhalten bzw. erweitert. So kann auch ein Beitrag zur Artenvielfalt geleistet werden.
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Wichtig zu beachten: Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme darf vor der Beantragung und Bewilligung der Fördermittel noch nicht begonnen werden. Beratung, Planung und Angebotseinholung sind zulässig.

INFO:

Änderungsanzeige versiegelte Flächen – Niederschlagswassergebühr

Für jede private Fläche, die versiegelt und an die Kanalisation angeschlossen ist, fallen Niederschlagswassergebühren an. Dies betrifft sowohl bodengebundene Flächen wie beispielsweise Stellplätze als auch Dachflächen von Gebäuden.

Für begrünte Dachflächen, die an die Kanalisation angeschlossen sind, reduziert sich die Niederschlagswassergebühr um die Hälfte. Um diese Reduktion zu erhalten, muss eine entsprechende Änderungsanzeige bei der Stadt Herten gestellt werden.

Sollte im Zuge einer Dachbegrünung die begrünte Dachfläche zusätzlich von der Kanalisation abgekoppelt werden, wird die Niederschlagswassergebühr für die begrünte Dachfläche in Gänze erlassen.

Verlinkungen:

Anlagen:

Antragsformular

Förderrichtlinie

 

Ansprechpersonen

Bei Fragen zum Thema Abkopplung:
Andrea Schäfer
02366 303-647
a.schaefer@remove-this.herten.de

Bei Fragen zum Thema Dach- und Fassadenbegrünung:
Liane Herlitz
02366 303-689
l.herlitz@remove-this.herten.de


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