Diese Meldung ist vom 18.03.2020.
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Weitere Maßnahmen im Kampf gegen den Coronavirus

Presse 18.03.2020

Neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht

Logo der Stadt Herten
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Am heutigen Mittwochabend, 18. März, ist eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Herten auf den Weg gebracht worden. Die neue Allgemeinverfügung umfasst weitere Einschränkungen und erläutert diese genauer, als die ursprüngliche Verfügung vom 17. März.

So müssen jetzt Cafés, Billard-Cafés, Bars, Piercing- und Tattoo-Studios, Sonnenstudios, Schankwirtschaften, Clubs, Tanzschulen, Tanzveranstaltungen, Teestuben, Shisha-Bars Theater/Varietés, Veranstaltungshallen und Internet-Cafés, Kulturvereine und ähnliche Einrichtungen, unabhängig von Eigentumsverhältnissen, schließen.

Zudem werden alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten, dabei ist egal, ob diese drinnen oder draußen stattfinden, Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Darunter fallen auch Spielplätze und alle Bolzplätze.

Der Zugang zu Angeboten der Speisewirtschaften, Eisdielen, Bäckereien, Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen und Mensen wird eingeschränkt und ist nur noch unter strengen Auflagen gestattet. Dazu gehören, dass Gäste mit Kontaktdaten registriert werden müssen. Außerdem dürfen Speisen und Getränke an Theken zwar noch verkauft, aber nicht verzehrt werden. Der Betrieb der Außengastronomie ist im gesamten Stadtgebiet untersagt.

Der Betrieb der Innengastronomie ist für Eisdielen, Bäckereien und Imbissbetriebe nicht mehr erlaubt. Außerdem dürfen Restaurant und Speisegaststätten frühestens um sechs Uhr öffnen und müssen spätestens um 15 Uhr wieder schließen. Danach ist der Zugang für Kundinnen und Kunden für die Verkaufsräume untersagt. Von 15 bis 6 Uhr ist ausschließlich so genannter Drive-In Verkauf und der Verkauf per Lieferservice erlaubt.

Blutspendetermine dürfen weiterhin stattfinden. Sie müssen unter Beachtung der Pandemielage mit angepassten hygienischen Vorkehrungen durchgeführt werden. Das heißt, dass der Kontakt auf ein Minimum begrenzt werden muss, die Verweildauer der Spender möglichst gering zu halten ist.

Die Öffnungszeiten für Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken und Geschäften des Großhandels werden angepasst. Ihnen wird bis auf Weiteres gestattet auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr zu öffnen. Das gilt allerdings nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Außerdem dürfen keine touristischen Übernachtungen mehr stattfinden.

Die erste Allgemeinverfügung hatte Bürgermeister Fred Toplak am Dienstagmittag, 17. März, unterschrieben. Damit ist das öffentliche Leben bereits weitgehend einschränkt worden.

Die aktuelle Allgemeinverfügung steht auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de/corona zur Einsicht bereit. Des Weiteren ist die Verfügung am Haupteingang des Rathauses, am Eingang des Glashauses und am Eingang der FBW als Aushang einsehbar. Die Allgemeinverfügung wird im aktuellen Amtsblatt veröffentlich. Dieses kann nicht wie üblich, im Rathaus persönlich abgeholt werden. Bei Bedarf kann das Amtsblatt zugeschickt werden. Dafür reicht eine E-Mail an buergermeisteramt@remove-this.herten.de. Alle aktuellen Informationen und Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus sind unter www.herten.de/corona zu finden.

Pressekontakt

Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 0 23 66 / 303 357, a.meierhenrich@herten.de


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