Diese Meldung ist vom 12.08.2020.
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Wahljahr 2020 – Versand der Wahlbenachrichtigungen startet in der 34. KW

Presse 12.08.2020

Briefwahlbüro öffnet am Montag, 17. August – Onlineantrag auf www.herten.de

Das Briefwahlbüro im Ratssaal des Rathauses öffnet am Montag, 17. August 2020. Dort können Wahlberechtigte ihre Stimme bereits vorab per Briefwahl abgeben.
Das Briefwahlbüro im Ratssaal des Rathauses öffnet am Montag, 17. August 2020. Dort können Wahlberechtigte ihre Stimme bereits vorab per Briefwahl abgeben.

Die Kommunalwahl steht vor der Tür, die Vorbereitungen für den 13. September laufen auf Hochtouren. In der 34. und 35. Kalenderwoche werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt – die Zettel im A4-Format treffen also bald in den Briefkästen aller wahlberechtigten Hertenerinnen und Hertener ein. Das Briefwahlbüro wird in diesem Jahr im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal eingerichtet. Ein barrierefreier Zugang ist sichergestellt.

Wer ist wahlberechtigt? 

Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle, die im Wählerverzeichnis der Stadt Herten aufgeführt sind. Rund 47.000 Personen sind berechtigt, bei der Kommunalwahl (Landrätin/Landrat, Kreistag, Bürgermeister*in, Rat, Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr, Integrationsrat) ihre Stimme abzugeben. Hier gelten folgende Voraussetzungen: Jede und jeder Deutsche oder Unionsbürger*in, die oder der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl – also seit Freitag, 28. August 2020 – in Herten einen Wohnsitz hat, darf wählen. 

Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem! 

Wer am Sonntag, 13. September, nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Um sich die Briefwahlunterlagen per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen. Diesen Antrag kann jede Person dann einfach ausfüllen, im farbigen Feld unterschreiben und an das Briefwahlbüro der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten senden. Bearbeitet werden die Anträge mit Öffnung des Briefwahlbüros am Montag, 17. August 2020. 

Für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten: 

     

  1. Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!
  2. Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular oder QR-Code im Internet angefordert werden. Ab Montag, 17. August, kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Die Unterlagen kommen dann, wie gehabt, per Post zur Wählerin oder zum Wähler. Auch für das Ausfüllen dieses Formulars wird die Wahlbenachrichtigung benötigt, da die dort angegebene Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses abgefragt werden.
  3. Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und kann dann persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal, die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.
  4. Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
  5.  

Aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie auf das Wahlgeschehen 

Um das Infektionsrisiko zu minimieren werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, nachfolgende Hinweise zur Kommunalwahl (einschließlich der Integrationsratswahl) am 13. September 2020 und einer möglichen Stichwahl am 27. September 2020 zu beachten:

- Sofern Wahlberechtigte beabsichtigen, die Stimme vor Ort im Briefwahlbüro der Stadt Herten (Rathaus, Kurt-Schumacher-Straße 2, 1. OG, Raum 133) abgeben zu wollen, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich! Das Erfordernis besteht im gesamten Rathaus und ist nicht auf das Briefwahlbüro begrenzt.

- Für den Fall, dass Bürgerinnen und Bürger sowohl am 13. September als auch am 27. September 2020 das Wahllokal vor Ort für die Stimmabgabe aufsuchen möchten, wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausdrücklich empfohlen.

- Durch die Reduzierung der Stimmbezirke im Stadtgebiet Herten ändert sich gegebenenfalls nicht nur das am Wahltag aufzusuchende Wahllokal, sondern auch die Entfernung zum Wahllokal. Das jeweilige (neue) zuständige Wahllokal können Wahlberechtigte ihrer Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen.

- Wählerinnen und Wähler müssen ihren eigenen Kugelschreiber zur Stimmabgabe nutzen (Wichtig: Die Nutzung eines Füllfederhalters oder eines Bleistifts ist nicht gestattet).

- Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern sowohl im Briefwahlbüro als auch vor dem Wahllokal zwingend einzuhalten.

- Sowohl bei der Briefwahl im Rathaus als auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal muss mit höheren Wartezeiten gerechnet werden. 

Der Zutritt zum Rathaus und Briefwahlbüro wird durch Personen eines Wachschutzes geregelt. Am Haupteingang des Rathauses weist eine Person den Bürgerinnen und Bürgern den Weg zum Briefwahlbüro im 1.OG des Rathauses. Vor dem Briefwahlbüro reglementiert der Wachschutz den Einlass der Wählerinnen und Wähler. Die Stadt Herten bittet um Verständnis. 

Öffnungszeiten Briefwahlbüro 

Vier Wochen vor der Wahl, also am Montag, 17. August, öffnet das Briefwahlbüro. Dieses Jahr wird es allerdings eine Änderung geben: Das Briefwahlbüro wird im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal eingerichtet. Der barrierefreie Zugang ist für Menschen mit Gehbehinderung durch einen Aufzug sichergestellt. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar: 

- montags 8 bis 16 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr
- donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr

Außerdem ist das Büro am Samstag, 5. September, von 10 bis 12 Uhr sowie am letzten Freitag vor der Wahl, 11. September, bis 18 Uhr geöffnet, was auch dem letzten Tag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen entspricht.

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 0 23 66 / 303 393, c.herzog@herten.de