Diese Meldung ist vom 28.05.2020.
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Wahl des Integrationsrates am 13. September 2020

Presse 28.05.2020

Stadt Herten sucht Menschen, die Politik mitgestalten möchten

Logo der Stadt Herten
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Bei der nächsten Kommunalwahl am 13. September 2020 wird auch ein neuer Integrationsrat der Stadt Herten gewählt. Dieses Gremium ist die politische Interessenvertretung von Menschen mit Migrationshintergrund. Es befasst sich mit allen Angelegenheiten der Stadt – nicht nur mit migrationsspezifischen Anliegen – und ist wichtiger Bestandteil der politischen Willensbildung.

„Der Integrationsrat ein wichtiges politisches Gremium, um die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und Vielfalt in Herten zu leben“, so Bürgermeister Fred Toplak. „Deshalb ist es wichtig, dass für die kommenden Wahlen wieder engagierte Bürgerinnen und Bürger kandidieren, denn Demokratie lebt vom Engagement“, ergänzt Dr. Karsten Schneider, Beigeordneter für Bildung und Soziales. In Herten setzt sich der Integrationsrat aus zehn Mitgliedern, die direkt gewählt werden, und fünf vom Rat benannten Ratsmitgliedern zusammen. Er wird für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.

Um zu kandidieren, müssen Interessierte folgende Voraussetzungen erfüllen:

- sie müssen wahlberechtigt sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben
- sie sind Hertener Bürgerin oder Bürger, Nationalität spielt keine Rolle
- sie haben seit mindestens drei Monaten vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Herten
- sie halten sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet auf
- sie haben rechtlich eine Wählbarkeit/Fähigkeit ein öffentliches Amt zu bekleiden

Es gibt zwei Möglichkeiten gewählt zu werden: Einzelbewerberinnen und -bewerber können von Einzelpersonen vorgeschlagen werden. Listenwahlvorschläge können von wahlberechtigten Gruppen eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss durch 25 Unterschriften unterstützt sein. Wahlberechtigte dürfen mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Er ist persönlich und handschriftlich abzugeben. Für Personen, die in der laufenden Wahlperiode ununterbrochen im Integrationsrat vertreten sind, müssen erstmals keine Unterstützungsunterschriften beigebracht werden. Vorgeschlagene Personen dürfen nur mit einem Wahlvorschlag kandidieren und müssen ihrer Benennung schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung ist unwiderruflich.

Interessierte erhalten die erforderlichen Vordrucke, um Wahlvorschläge einzureichen, auf der städtischen Homepage unter https://www.herten.de/service/aemter-und-institutionen/auslaenderbehoerde/integrationsrat.html.

Wahlberechtigt sind Hertenerinnen und Hertener ab 16 Jahren, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, eingebürgert wurden oder als Kind eines ausländischen Elternteils in Deutschland geboren wurden, wenn dieses Elternteil seit acht Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Sie müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Für Fragen oder weitere Informationen können sich Interessierte gerne per E-Mail an c.rohde@herten.de oder telefonisch unter 02366 303-269 an Christiane Rohde wenden.

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de