Diese Meldung ist vom 04.11.2005.
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Unterstützung für Vereine und Verbände

04.11.2005

Gute Nachrichten für Hertener Vereine und Institutionen: Der Vereinsmanager der Stadt Herten, Detlef Fronda, will den ehrenamtlich geführten Organisationen (im Folgenden als "Vereine" bezeichnet) für zusätzliche Arbeiten künftig Empfänger von Arbeitslosengeld II zur Seite stellen.

Hierzu hat er eine Kooperation zwischen ARGE und der Diakonie Umweltwerkstatt angestoßen.

Interessierte Vereine können sich ab sofort beim Vereinsmanager melden, um Unterstützung durch Personen, die im Rahmen einer bewilligten Maßnahme ("Arbeitsgelegenheit") über die Bezüge vom Arbeitslosengeld II hinaus eine zusätzliche Mehraufwandsentschädigung erhalten (Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs.3 SGB II) anzufordern.

Auf der Suche nach einer für die Vereine praktikablen Lösung hat sich die Umwelt-Werkstatt der Diakonie in Herten bereit erklärt, für die Vereine die Trägerschaft zu übernehmen. Die formale Abwicklung der Maßnahmen und die Abstimmung mit der ARGE erfolgt somit durch die Mitarbeiter der Umwelt-Werkstatt.

Falls der Verein die nötigen Voraussetzungen erfüllt und die Einhaltung der Bedingungen sicherstellen kann, werden die weiteren organisatorischen Formalitäten mit der Diakonie abgewickelt.

Die TeilnehmerInnen sind für die Zeitdauer der Maßnahme in der Umwelt-Werkstatt Herten beschäftigt. Mit den Einsatzstellen (Vereinen) werden Verträge über die Rahmenbedingungen des Einsatzes geschlossen.

Die Maßnahmen laufen im Regelfall sechs Monate. In dieser Zeit können die TeilnehmerInnen 25 Stunden pro Woche eingesetzt werden.

Denkbar wären unter anderem Tätigkeiten als Platz- oder Gerätewart sowie eine zusätzliche Unterstützung von Jugend- und Seniorenbetreuern oder Übungsleitern in Sportvereinen.

Voraussetzung für eine solche Hilfeleistung ist, dass die Vereine sich verpflichten,

     

  • ihre Gemeinnützigkeit nachzuweisen, (im Regelfall kein Problem)
  • einen Bedarfsplan vorzulegen (welche Arbeiten sollen mit welchem Personal- und Stundenaufwand geleistet werden)
  • und für den Träger einen Tätigkeits-/Anwesenheitsnachweis der jeweils eingesetzten Personen anzufertigen.

Die Vereine müssen außerdem sicherstellen, dass die zu erledigenden Arbeiten gemeinnützig, zusätzlich und im öffentlichen Interesse sind.



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