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Einmal im Monat - an jedem dritten Mittwoch - steht Werner Best vom Versorgungsamt Gelsenkirchen den Hertenern vor Ort in Zimmer 40.1 gleich neben dem Bürgerservice Rede und Antwort. "Der Andrang heute war größer als ich erwartet habe. Das ist ein sehr positives Zeichen, denn eigentlich müssen sich solche Angebote immer erst einbürgern", weiß Bärbel Ostfeld, die Bereichsleiterin des Bürgerservice.
Es hat sich auch herausgestellt, dass einige knifflige Fragestellungen dabei waren, die viel Zeit in Anspruch genommen haben. Deshalb weist Bärbel Ostfeld darauf hin, dass beispielsweise die Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen auch weiterhin im Bürgerservice vorgenommen werden kann.
Das Beratungsangebot des Versorgungsamts umfasst Auskünfte und Aufnahme von Anträgen nach dem
- SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, auch in allen Schwerbehindertenangelegenheiten. Das sind insbesondere die Aufnahme von Anträgen auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, die Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen und die Aufnahme von Widersprüchen
- Bundeserziehungsgeldgesetz
- sozialen Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalttaten, Kriegsopfer inklusive der Teilversorgung für Deutsche aus Polen und Rumänien, die sich besuchsweise in Herten aufhalten, Impfgeschädigte, ehemalige politische Häftlinge der früheren DDR, Bundeswehrsoldaten und Zivildienstleistende und die Hinterbliebenen.
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