Diese Meldung ist vom 06.12.2021.
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Schlosspark am Mittwoch, 8. Dezember, bis 12 Uhr geschlossen

Presse 06.12.2021

Jagdgenossenschaft muss den Wildbestand regulieren

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Der Schlosspark bleibt am Mittwoch, 8. Dezember, bis 12 Uhr geschlossen. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die entsprechenden Absperrungen und Hinweise zu beachten. Dort findet dann die Jagd zur Regulierung des Wildbestandes durch die Jagdgenossenschaft, die den Schlosspark als Gemeinschaftsjagdbezirk betreut, statt. Bejagt werden Kaninchen und Raubzeug.

Die Jagd wird auf Grundlage des Jagdgesetzes NRW ausgeführt. Mit der Novellierung vom 13. März 2019 hat Nordrhein-Westfalen sein Jagdrecht wieder stärker an bundesrechtliche Vorgaben angepasst. Dazu gehört insbesondere die Wiederausrichtung der Liste jagdbarer Arten an die des Bundesjagdgesetzes.

Die Jagd darf nur in Jagdbezirken unter Beachtung der Schonzeiten ausgeübt werden. Fast alle nicht besiedelten Flächen in Nordrhein-Westfalen werden bejagt. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, Waldflächen und Gewässer.

Die Jagd ist im Wesentlichen im Bundesjagdgesetz und in den Jagdgesetzen der Länder geregelt. Die zuständige Untere Jagdbehörde für Herten ist beim Kreis Recklinghausen angesiedelt. Obere Jagdbehörde ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

 

Pressekontakt

Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 02366 303-357, a.meierhenrich@herten.de