Diese Meldung ist vom 25.03.2020.
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Rechtsverordnung NRW: KOD kontrolliert im Stadtgebiet

Presse 25.03.2020

Bislang kaum Verstöße gegen Corona-Auflagen

Logo der Stadt Herten
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Die Landesregierung NRW hat am Montag, 23. März, ein erweitertes Kontaktverbot erlassen. Die Rechtsverordnung untersagt unter anderem Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, Besuche im Pflegeheim oder den Betrieb von Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen wie Friseursalons. Das städtische Ordnungsamt kontrolliert strikt, ob die neuen Auflagen eingehalten werden.

Bereits in der vergangenen Woche mussten auf Grundlage einer Allgemeinverfügung bestimmte Betriebe schließen oder Auflagen erfüllen, und auch Spielplätze sind geschlossen worden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdiensts (KOD) haben hier schwerpunktmäßig kontrolliert, ob alle Regeln eingehalten wurden. „Einige wenige Inhaber von Ladenlokalen und kleinen Cafés mussten ermahnt werden, aber nur in einem Fall mussten wir ordnungsrechtlich eine Schließung erlassen“, beschreibt Ordnungsamtsleiter Marc Bouten die Lage. Insgesamt habe es in Anbetracht der besonderen Situation nur wenige Probleme gegeben.

Seit Anfang dieser Woche gelten weitreichende Maßnahmen der Landesregierung, die mit neuen Verboten und strengen Auflagen verbunden sind. Verstöße werden anhand eines Bußgeldkatalogs geahndet. „Dazu ist es bis jetzt glücklicherweise noch nicht gekommen“, sagt Marc Bouten. „Die Bürgerinnen und Bürger verhalten sich überwiegend vorbildlich.“ Aktuell überwachen vier KOD-Teams, ob die neuen Corona-Auflagen eingehalten werden. Dabei sind sie jeden Tag bis in die Abendstunden im ganzen Stadtgebiet unterwegs.

Neben den bisherigen Schwerpunkten haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun auch das Verhalten in der Öffentlichkeit im Fokus. Der Ordnungsamtsleiter erläutert: „Nach der Rechtsverordnung ist es untersagt, dass sich mehr als zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten, wenn sie nicht verwandt sind oder eine unterstützungsbedürftige Person begleiten. Und wer sich Speisen oder Getränke zum Mitnehmen kauft, darf diese nicht in unmittelbarer Nähe des Imbisses verzehren.“ Erfreulich: Seit Anfang dieser Woche mussten die KOD-Teams nicht ordnungsrechtlich einschreiten und keine Verstöße gegen die neuen Corona-Auflagen ahnden. Die aktuelle Situation bedeutet im Übrigen nicht, dass andere ordnungsrechtliche Verstöße nicht weiter kontrolliert und geahndet werden. Wenn der KOD beispielsweise Parkverstöße oder wilde Müllkippen im Einsatzgebiet feststellt, muss Bürgerinnen und Bürger ebenfalls mit Konsequenzen rechnen.

Bekannte Treffpunkte in der Innenstadt und auf den Zechengeländen kontrolliert der KOD besonders intensiv. Hier hatte in der vergangenen Woche schon Bürgermeister Fred Toplak auf Schlägel & Eisen mehrere Gruppen angesprochen und um rücksichtsvolles Verhalten gebeten. Er betont: „Es geht uns nicht darum, Spielverderber zu sein. Es geht gerade einzig und allein darum, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.“ Dabei hofft er auf ein verantwortungsvolles Handeln der Hertenerinnen und Hertener: „Ich glaube an den Zusammenhalt in unserer Stadt und appelliere an jede und jeden, sich bitte an die Regeln zu halten. Je besser das funktioniert, desto schneller können wir hoffentlich wieder zu unserem gewohnten Alltag zurückkehren.“

Die NRW-Rechtsverordnung und den Bußgeldkatalog gibt es auf der städtischen Internetseite zum Nachlesen: www.herten.de/corona

 

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ramona Eifert, Telefon: 02366 303-378, r.eifert@herten.de