Diese Meldung ist vom 07.03.2001.
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Radeln in der City "Nicht nur nachts"

Presse 07.03.2001

Es war wohl die Zeitungsüberschrift "Radeln nachts erlaubt", die zu Verwirrungen in der Öffentlichkeit geführt hat. In Wahrheit soll nämlich in Herten keine Entwicklung zurückgedreht werden, sondern das Radfahren in ...

Es war wohl die Zeitungsüberschrift "Radeln nachts erlaubt", die zu Verwirrungen in der Öffentlichkeit geführt hat. In Wahrheit soll nämlich in Herten keine Entwicklung zurückgedreht werden, sondern das Radfahren in der City so weit wie eben möglich legalisiert werden. Grund der Diskussion waren zwei Anträge, das Fahrradfahren in der Fußgängerzone der Hertener Innenstadt - welches bereits seit Jahren toleriert wird - durch eine entsprechende Beschilderung zu erlauben.

Die Ausweisung einer Straße als Fußgängerzone verbietet es jedoch, sie generell für andere Verkehrsarten - zu denen auch das Radfahren gehört - freizugeben. Das ist gesetzlich einwandfrei geregelt. Würde die Stadt in der Fußgängerzone Schilder aufhängen "Radfahren erlaubt", wäre das rechtswidrig. Bei Unfällen zwischen Radfahren und z.B. spielenden Kindern könnte sie in Regress genommen werden.

Die Verwaltung wollte trotzdem eine möglichst bürgerfreundliche Regelung finden, die sowohl den Interessen der Radfahrer, wie auch denen der Eltern kleiner Kinder oder denen der Senioren gleichermaßen gerecht wird. Danach wird das Radeln zu den Zeiten erlaubt, in denen auch Ladeverkehr statthaft ist. Und in den übrigen Zeiten werden rücksichtsvolle Radler geduldet. Die städtischen Ordnungskräfte sind seit vielen Wochen angewiesen, nur noch gegen zu schnelle und rücksichtslose Pedalritter vorzugehen, die mit ihrer Fahrweise die Fußgänger belästigen oder sogar gefährden.

Von Beobachtern der Verkehrssituation wurde der Stadtverwaltung bestätigt, dass das neue Konzept gut funktioniert. Im Rahmen der kürzlich vereinbarten Ordnungspartnerschaft wird die Stadt Herten auch mit der Polizei sprechen, um zu einem gemeinsamen abgestimmten Vorgehen zu kommen.



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