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Die Stadt Herten möchte noch einmal alle Verkehrsteilnehmer auf die Parkregelung für Kraftfahrzeuge im Bereich der neugestalteten Bahnhofstraße in Herten - Westerholt hinweisen.
Auf der Bahnhofstraße, im gesamten Bereich zwischen Kurzestraße und Paul-Gerhardt-Straße, wurde mit Abschluss der Umgestaltungsarbeiten eine neue Parkregelung: "Eingeschränktes Halteverbot für eine Zone" geschaffen.
Das Parken ist nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen - dem Parkstreifen - erlaubt. Dabei ist eine Benutzung der Parkscheibe vorgeschrieben. Die Parkhöchstdauer ist werktags zwischen 8 - 18 Uhr auf zwei Stunden begrenzt.
An allen Zu- und Ausfahrten des neugestalteten Bereichs der Bahnhofstraße weisen die Verkehrszeichen 290 bzw. 292 - "Eingeschränktes Halteverbot für eine Zone" auf diese Situation hin. Um den "Schilderwald" gering zu halten wurde innerhalb der neuen Bahnhofstraße, gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 41), auf wiederholtes Aufstellen dieser Zeichen verzichtet.
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