Diese Meldung ist vom 27.03.2019.
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Ordnungsbehördliche Bestattungen

Presse 27.03.2019

Ökumenischer Gottesdienst für die Vergessenen

Pfarrer Norbert Mertens, Fachbereichsleiterin Annegret Sickers, Bürgermeister Fred Toplak und Pfarrer Andreas Wilkens wollen mit einer Trauerfeier den Unbedachten gedenken.
Pfarrer Norbert Mertens, Fachbereichsleiterin Annegret Sickers, Bürgermeister Fred Toplak und Pfarrer Andreas Wilkens wollen mit einer Trauerfeier den Unbedachten gedenken.

Im Jahr werden rund 50 Beerdigungen vom Ordnungsamt begleitet. Dabei geht es um Menschen, die meistens keine Angehörige mehr haben, oder welche, die sich nicht kümmern können oder wollen. Den Verstorbenen soll jetzt mit einem ökumenischen Gottesdienst die letzte Ehre erwiesen werden. Diese Trauerfeier wird am Dienstag, 2. April, um 18 Uhr in der Erlöser-Kirche begangen.

„Es darf nicht vergessen werden, dass es viele Menschen gibt, die einfach niemanden mehr haben. Wir dürfen den Blick dafür nicht verlieren“, erklärt Bürgermeister Fred Toplak die Idee. „Wir wollen diesen Beerdigungen mehr Würde verleihen“, so Toplak weiter. Der Gottesdienst soll für alle sein. „Die Religionszugehörigkeit interessiert uns bei der Trauerfeier nicht“, erklärt Norbert Mertens. Dem katholischen Pfarrer ist der Mensch wichtig, nicht die Konfession oder ob der Verstorbene überhaupt einer Kirche angehört hat. So sieht es auch sein evangelischer Kollege Andreas Wilkens. Er findet es eine tolle Idee einfach an die zu denken, bei denen sonst keiner hinsieht. „Das die Stadt Herten genau das jetzt tut und genau hinschaut, finde ich toll“, so der evangelische Pfarrer weiter.

In Zukunft sollen die Trauerfeiern „der Unbedachten“ regelmäßig stattfinden. Die Gottesdienste sollen dabei abwechselnd in den evangelischen und katholischen Kirchen begangen werden. Bei den Gottesdiensten werden dann alle Verstorbenen einmal genannt. „Wir wollen daran denken, dass da ein Menschenleben zu Ende gegangen ist“, führt Annegret Sickers, Fachbereichsleitung für Ordnung und Feuerschutz an.

Das Ordnungsamt springt als letzte Instanz ein, wenn niemand mehr da ist, der sich darum kümmern kann, dass die Verstorbenen ordentlich bestattet werden. Das Ordnungsamt sorgt dann für die Verbrennung und eine Urnenbeisetzung.

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