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Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 31. März 2004 den folgenden Beschluss gefasst:
- Der vom Rat der Stadt Herten in der Sitzung am 30.01.2002 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 170 'Projekt - Ewald’ ist bedingt durch Veränderungen im Geltungsbereich aufzuheben (siehe Anlage 1).
- Es ist ein Bebauungsplan Nr. 170 'Projekt - Ewald’ aufzustellen, der mindestens die in § 30 BauGB genannten Festsetzungen enthält, und zwar für den in den Anlagen 2 und 3 kenntlich gemachten räumlichen Geltungsbereich: Bereich der ehemaligen Schachtanlage Ewald 1/2/7, Ewaldstraße, Bebauung östlich der Ewaldstrasse, Knotenpunkt Ewaldstraße / Gelsenkirchener Straße.
- Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 170 "Projekt - Ewald" Bereich der ehemaligen Schachtanlage Ewald 1/2/7, Ewaldstraße, Bebauung östlich der Ewaldstrasse, Knotenpunkt Ewaldstraße / Gelsenkirchener Straße ist zusammen mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Planunterlagen in der Zeit vom 16. April 2004 bis 17. Mai 2004 im Flur des 3. Oberschosses (Haupteingang) des Rathauses der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Straße 2, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Anregungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Auskünfte zu den Planungsunterlagen werden bei dem Bereich Stadtentwicklung / Stadtplanung (Rathaus, 3. Obergeschoss, Zimmer 366) während der Öffnungszeiten erteilt, und zwar zu folgenden Zeiten:
- Montag bis Mittwoch, 8.00 - 16.00 Uhr
- Donnerstag, 8.00 - 17.30 Uhr
- Freitag, 8.00 - 12.30 Uhr.
Im Anhang dieser Meldung finden Sie Übersichtspläne:
- (1) Geltungsbereich des aufzuhebenden Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 170 'Projekt - Ewald’.
- (2) Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 170 'Projekt - Ewald’.
- (3) Auflistung der im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 170 'Projekt - Ewald’ liegenden Flurstücke.
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