Diese Meldung ist vom 19.12.2003.
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Presse 19.12.2003

Das Hertener Rathaus bleibt in der Zeit von Mittwoch, 24. Dezember bis Freitag, 26. Dezember und von Mittwoch, 31. Dezember bis Freitag, 2. Januar 2004, geschlossen. Die Leistungen des Bürgerservice ...

Das Hertener Rathaus bleibt in der Zeit von Mittwoch, 24. Dezember bis Freitag, 26. Dezember und von Mittwoch, 31. Dezember bis Freitag, 2. Januar 2004, geschlossen. Die Leistungen des Bürgerservice können die Bürger ab dem 5. Januar wieder im großen Sitzungssaal im ersten Stock des Rathaus, direkt über den sonst genutzten Räumen des Bürgerservice, in Anspruch nehmen. Das Angebot, das sonst für den ersten Samstag im Montag gilt, wird im Januar ausnahmsweise auf die Folgewoche verschoben: Am Samstag, 10. Januar, öffnet der Bürgerservice seine Pforten von 10 bis 12 Uhr.

Die städtischen Einrichtungen Volkshochschule, Kulturbüro und Musikschule bleiben vom 22. Dezember 2003 bis einschließlich 2. Januar 2004 geschlossen. Die Freizeit- und Begegnungsstätte Westerholt (FBW) und das Bürgerhaus-Süd haben vom 22. Dezember 2003 bis einschließlich zum 6. Januar 2004 geschlossen. Das Sportbüro sowie das Glashaus und die Stadtbibliothek sind nur an den Feiertagen (inkl. Heiligabend und Silvester) geschlossen. Der Recyclinghof des Zentralen Betriebshofes bleibt am Heiligabend, Silvester und am Samstag, 27. Dezember geschlossen.

Auch wenn am Freitag, 2. Januar, die Serviceleistungen der Stadtverwaltung nicht zur Verfügung stehen, ist es den Hertener Bürgern trotzdem möglich, Eintragungen in die Unterschriftenliste für die Volksinitiative zu tätigen. In der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr kann dies an der Rathaus-Pforte getan werden. Alle anderen Vorgänge sind erst ab dem 5. Januar wieder möglich.

Zur Erinnerung: Die Arbeitsgemeinschaft Haus der Offenen Türen möchte mit der Volksinitiative bewirken, dass sich der Landtag mit der Absicherung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit befasst mit dem Ziel, die Förderung aller jungen Menschen in NRW rechtsverbindlich zu gewährleisten.

In die Liste eintragen darf sich jeder, der am Tag der Eintragung wahlberechtigt zum Landtag NRW ist, in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und sein Stimmrecht nicht verloren hat oder wer einen Eintragungsschein besitzt. Wer sich in die Liste der Volksinitiative eintragen möchte, sollte seinen Personalausweis mitbringen.

 



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