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Die Amtsperiode der Schöffen läuft am 31. Dezember 2000 ab. Für die Neuwahl ist daher die Aufstellung einer Vorschlagsliste notwendig, in die mindestens 78 Personen, Männer und Frauen in gleicher Anzahl, aufgenommen werden.
Zum Schöffenamt dürfen nur Personen berufen werden, die u.a. zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste mindestens ein Jahr in Herten wohnen, das 25. Lebensjahr erreicht aber das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und das passive Wahlrecht ausüben können.
Interessierte BürgerInnen können sich bis zum 31. März 2000 beim Bürgermeister der Stadt Herten, Fachbereich 2, Zimmer 236, Rathaus, Kurt-Schumacher-Str. 2, 45697 Herten, während der Öffnungszeiten in die Vorschlagliste eintragen lassen.
Stadt Herten
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