Diese Meldung ist vom 18.05.2004.
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Neuerungen im Arbeitsrecht

18.05.2004

Das Teilzeitgesetz ist Thema einer Veranstaltung zu der die Kommunalstelle Frau und Beruf der Stadt Herten interessierte Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, 25. Mai 2004 um 19.00 Uhr in den Stadtteiltreff der Zeche Scherlebeck, Scherlebecker Straße 260 einlädt.

 

Über die Möglichkeiten, Grenzen und Auswirkungen des Teilzeitgesetzes sind nur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber informiert. Ines Verspohl, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Duisburg, informiert am Dienstag, 25. Mai rund um das Gesetz und wird Fragen der Besucherrinnen und Besucher beantworten.

Unsere Arbeitswelt ist im Wandel - es entstehen nicht nur neue Berufe, gefragt sind auch intelligente Arbeitszeitmodelle, mit denen eine moderne Balance zwischen persönlichen Wünschen und gesellschaftlichen wie betrieblichen Anforderungen geschaffen werden kann. Teilzeitarbeit in ihren vielen möglichen Formen kann die Antwort sein.

Für Arbeitgeber kann Teilzeitarbeit höhere betriebliche Effizienz, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine bessere Kundenorientierung bedeuten. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Teilzeitarbeit eine Chance, mehr Zeit für die Familie und für die Erziehung ihrer Kinder während der Elternzeit oder darüber hinaus aufzubringen.

Mit dem am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Teilzeit- und Befristungsgesetz wird den Bedürfnissen beider Seiten Rechnung getragen. Das Gesetz schafft mehr Flexibilität für die Unternehmen und größere Zeitsouveränität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Kernstück der Teilzeitregelungen ist der Teilzeitanspruch.

Aus den Neuerungen dieses Gesetzes ergeben sich natürlich jede Menge Fragen für die Praxis:

Für wen gilt das Gesetz? Anspruch auf Teilzeit - was bedeutet das? Werden die Arbeitgeber durch die Neuregelungen belastet? Werden die Teilzeitarbeitenden in ihrem Beschäftigungsverhältnis schlechter gestellt? Wann ist Teilzeitarbeit möglich? Ist ein befristeter Arbeitsvertrag für Teilzeitarbeitende zulässig? Was ist aus Arbeitgebersicht zu beachten?

Die Referentin wird zusätzlich über Neuerungen im Arbeitsrecht berichten, die beim Kündigungsschutzgesetz seit Jahresbeginn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Änderungen ergeben sich hier insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen und Abfindungsangeboten.

Anmeldungen zu der Veranstaltung nimmt die Kommunalstelle Frau und Beruf entgegen, Telefon 02366-303620. Die Teilnahme ist kostenlos.

 



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