Diese Meldung ist vom 19.02.2021.
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Neue Corona-Verordnungen des Landes NRW

Presse 19.02.2021

Zutritt zum Rathaus ab 1. März 2021 nur mit Termin möglich

Logo der Stadt Herten
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Der bundesweite Lockdown wurde nochmals verlängert – daher gelten laut der aktuellen Corona-Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen zunächst bis einschließlich 7. März 2021 weiterhin strenge Corona-Regeln. Die Stadt Herten hat bereits die weitere Schließung einiger städtischer Einrichtungen bis vorerst zum 7. März 2021 festgelegt. Für Schulen und Kitas gelten ab Montag, 22. Februar, neue Regelungen.

Rathaus

Ab Montag, 1. März, ist der Einlass ins Rathaus der Stadt Herten für Bürgerinnen und Bürger mit Termin wieder möglich. Personen werden nach vorheriger Terminvergabe nur einzeln über den Haupteingang ins Rathaus gelassen, es sei denn, eine begleitende Person ist zwingend notwendig. Termine gibt es ab Montag, 1. März, telefonisch bei den entsprechenden Mitarbeitenden und unter der zentralen Rufnummer 02366 303-0 sowie per E-Mail an stadtverwaltung@remove-this.herten.de.

Termine im Bürgerbüro für An-, Ab- und Ummeldungen, Ausweis- und Passangelegenheiten sowie notwendige Einzelfälle, für die eine persönliche Vorsprache notwendig ist, können ab Montag, 1. März, telefonisch unter der Nummer 02366 303-500 vereinbart werden. Ab Montag, 8. März, ist die Terminvergabe dann auch wieder online unter www.herten.de/bürgerbüro möglich. Das Bürgerbüro in Westerholt bleibt bis auf Weiteres geschlossen.

Unnötige Kontakte sollten allerdings auch weiter vermieden werden: Deshalb prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Terminanfragen, ob das Anliegen auch schriftlich, per E-Mail, per Fax oder telefonisch erledigt werden kann. Der Zutritt zum Rathaus ist nur mit einem Termin und einer medizinischen Maske (FFP2, OP-Maske, KN95/N95) gestattet.

Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger unter www.herten.de/bürgerbüro.

Kitas

Die Kindertagesstätten starten am Montag, 22. Februar, mit dem eingeschränkten Regelbetrieb. Die Kitas sind grundsätzlich geöffnet und alle Kinder können in die Kita kommen. Die Betreuung findet in festen Gruppen statt, daher reduziert sich der Betreuungsumfang pro Kind um 10 Stunden pro Woche. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 8. März.

Schulen

Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Grundschule in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten in festen Lerngruppen möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht (nicht länger als 5 Tage Distanzunterricht). Jede Schule entscheidet eigenständig über die Regelungen. In Herten sind bereits alle betroffenen Familien informiert worden. Für Schülerinnen und Schüler, die im Distanzunterricht nicht zuhause betreut werden können, ist eine pädagogische Betreuung zu gewährleisten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich. Das OGS-Angebot steht Kindern mit einem entsprechenden Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung.

Für alle weiterführenden Schulen gilt: Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich.

Neben den Klassen der Grundschule kehren an den Förderschulen auch die Abschlussklassen in den Präsenzunterricht zurück. Schülerinnen und Schüler, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können, haben im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Förderschulen einen Anspruch auf eine Betreuung in der Schule.

Auch Sportunterricht soll grundsätzlich stattfinden. Zu beachten ist, dass der Unterricht im Fach Spot, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Unterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.

Weitere städtische Einrichtungen


Die Volkshochschule und die CreativWerkstatt Jugendkunstschule Herten bleiben weiterhin zunächst bis zum 7. März 2021 geschlossen. Die Online-Sprachkurse sowie die Schulabschlusskurse (online) der VHS finden wie geplant statt. Die CreativWerkstatt ist weiterhin unter der Telefonnummer 02366 307-805 und die VHS unter 02366 303-510 für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar.

Die Stadtbibliothek im Glashaus ist ebenfalls vorerst bis zum 7. März 2021 geschlossen. Die Frist für entliehene Medien verlängert sich automatisch. Die Mitarbeitenden sind per Telefon unter der Nummer 02366 303-650 und per E-Mail an stadtbibliothek@remove-this.herten.de erreichbar. Die Stadtbibliothek bietet weiterhin den Service „Bibliothek to go“ an. Weitere Infos unter www.herten.de/stadtbibliothek.

Auch städtische Veranstaltungen finden bis einschließlich 7. März nicht statt. Das Kulturbüro versucht trotz der umfangreichen Einschränkungen weiterhin Online-Übertragungen zu organisieren. Alle bereits gekauften Karten können, vornehmlich dort wo sie gekauft wurden, zurückgegeben werden oder zugunsten der Künstlerinnen und Künstler gespendet werden. Bei Unklarheiten steht das Kulturbüro unter der Telefonnummer 02366 303-232 gerne für Rückfragen zur Verfügung.

In der Musikschule Herten findet vorerst bis zum 7. März 2021 überwiegend kein Präsenzunterricht mehr statt. Einzelunterricht für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule sowie Kooperationsprojekte in Kitas oder an Grundschulen sind in Präsenz gestattet. Der andere Unterricht wird, wenn möglich, digital durchgeführt und die betroffenen Schülerinnen und Schüler informiert. Die Geschäftsstelle der Musikschule ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeitenden sind per Telefon unter der Nummer 02366 303-517 und per E-Mail an musikschule@remove-this.herten.de erreichbar.

Die FBW bleibt weiterhin geschlossen, da rund 70 Prozent der Kurse sportliche Angebote sind. Die Übrigen zählen zu dem Bereich Freizeit und müssen nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ebenfalls ausfallen. Die Mitarbeitenden der FBW und des Sportbüros sind unter der Telefonnummer 02366 303-303 oder per E-Mail an fbw@remove-this.herten.de erreichbar.

Wertstoffhof des ZBH

Der Wertstoffhof des Zentralen Betriebshofs ist zu den üblichen Öffnungszeiten für Anlieferungen geöffnet. Hertener Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nur die notwenigsten Anlieferungen zu tätigen und ansonsten zuhause zu bleiben. Zudem bittet der ZBH nur mit maximal zwei Personen pro Auto zu kommen, um gebührenfreie und gebührenpflichtige Abfälle anzuliefern. Die allgemeingültigen Hygienemaßnahmen müssen zwingend eingehalten werden, um so das Infektionsrisiko zu minimieren – Abstand halten, Alltagsmaske tragen. Es kann aufgrund der Hygienemaßnahmen zu längeren Wartezeiten kommen.

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Die neueste Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt ab Montag, 22. Februar 2021, und beinhaltet folgende weitere Regeln:

     

  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Der Einzelhandel bleibt bis zum 7. März 2021 weitestgehend geschlossen. Ausnahmen sind unter anderem der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Poststellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Kioske und Tankstellen etc.
  • Neue Regelungen zur Maskenpflicht: Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske) unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands in geschlossenen Räumlichkeiten oben genannten Handelseinrichtungen sowie in Arztpraxen (und vergleichbaren Einrichtungen), im ÖPNV und den dazugehörigen Einrichtungen und während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung (auch am Sitzplatz).
  • Ab sofort besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken auf allen Wochenmärkten im Kreis Recklinghausen. Zu den medizinischen Masken zählen FFP2-, KN95/N95- und OP-Masken. Im Gegensatz zu Alltagsmasken gelten für sie klar definierte Filtereigenschaften.
  • Die besonderen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung gelten ab 22. Februar 2021.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind nicht erlaubt (Maniküre etc.), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, wie Physio-, Ergo- und Logopädie.
  • Friseure und nichtmedizinische Fußpflegen dürfen ab dem 1. März unter strengen Hygienemaßnahmen, dem Tragen medizinischer Masken und mit Terminvergabe wieder öffnen.
  • Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen (Lieferung und Abholung möglich).
  • Für Betriebe, Unternehmen, Behörden und andere Arbeitgeber ergeben sich für die Arbeitstätigkeit die Vorgaben zum Infektionsschutz aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. Januar 2021.
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Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.herten.de/corona. Alle Regelungen zum Schulbetrieb finden Eltern unter www.schulministerium.nrw.de. Auf der Seite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW unter www.mkffi.nrw finden alle Betroffenen die Regelungen zu den Kindertagesbetreuungen.

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-393, c.herzog@herten.de


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