Diese Meldung ist vom 23.11.2021.
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Neue Corona-Regeln ab 24. November 2021

Corona 23.11.2021

Zutritt zum Rathaus nur mit Termin möglich

Logo der Stadt Herten
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Mit der angekündigten Coronaschutzverordnung reagiert die Landesregierung auf die bundesweit weiterhin ansteigenden Inzidenzwerte. Zudem gilt ab Mittwoch, 24. November 2021, eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung, die neben der 3-G-Regelung auch wieder die verstärkte Möglichkeit des Homeoffice vorsieht. Auch die Stadtverwaltung ist von den neuen Regelungen betroffen.

Für Hertener Bürgerinnen und Bürger heißt dies konkret, dass der Zutritt zum Rathaus ab Mittwoch zunächst wieder nur mit Termin und nach den jeweils geltenden Corona-Regeln möglich ist.

Personen, die ein Anliegen haben und zuvor einen Termin vereinbart haben, werden nur einzeln über den Haupteingang ins Rathaus gelassen, es sei denn, eine begleitende Person ist zwingend notwendig. Termine gibt es telefonisch bei den entsprechenden Mitarbeitenden und unter der zentralen Rufnummer 02366 303-0 sowie per E-Mail an stadtverwaltung@remove-this.herten.de. Termine im Bürgerbüro können telefonisch unter der Nummer 02366 303-500 vereinbart werden. Außerdem ist die Terminvergabe online unter www.herten.de/bürgerbüro möglich.

Generell gilt: Unnötige Kontakte sollen vermieden werden. Deshalb prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Terminanfragen, ob das Anliegen auch schriftlich, per E-Mail, per Fax oder telefonisch erledigt werden kann. Der Zutritt zum Rathaus ist nur mit einem Termin und einer medizinischen Maske (FFP2, OP-Maske, KN95/N95) gestattet.

 

Ob es weitere Einschränkungen oder Regeln in anderen Bereichen des täglichen Lebens geben wird, hängt vom genauen Inhalt der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Sobald diese vorliegt, werden weitere Informationen durch die Stadtverwaltung bekannt gegeben.

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de


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