Diese Meldung ist vom 24.03.2020.
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Neue Allgemeinverfügung und Bußgeldkatalog auf den Weg gebracht

Presse 24.03.2020

Maßnahmen im Kampf gegen den Coronavirus konkretisiert

Logo der Stadt Herten
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Nachdem am Montag, 23. März, eine Rechtsverordnung des Landes NRW zum Coronavirus in Kraft getreten ist, wurde am Dienstag, 24. März, unter Aufhebung der bisherigen Verfügungen, eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Herten auf den Weg gebracht, die nochmals die Schließungen von Schulen, Kindertageseinrichtungen und von Einrichtungen zur Umsetzung von arbeitspolitischen Fördermaßnahmen regelt. Verstöße ahndet die Stadt Herten ab sofort auf Grundlage des Bußgeldkatalogs des Landes NRW.

Laut Allgemeinverfügung der Stadt Herten vom 24. März kann die Notwendigkeit einer außerordentlichen Kinderbetreuung für Personen, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, durch eine schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachgewiesen werden.

Nach geltender Rechtsverordnung sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen. Auch zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen sind erlaubt. Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden verpflichtetn. Dazu wurde nun auch ein landesweiter Bußgeldkatalog veröffentlicht. „Wir werden die Vorschriften durch unseren kommunalen Außendienst überprüfen. Zu diesem Zwecke wurde das Personal kurzfristig aufgestockt. Bei Verstößen leiten wir entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren ein und vollziehen Zwangsmaßnahmen im Zweifel auch selbst“, so Leiter des Ordnungsamtes Marc Bouten.

Darüber hinaus wird in der Verordnung des Landes auch der Gastronomiebetrieb eingeschränkt. Sämtliche Restaurants, Cafés, Imbisse, Mensen, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen dürfen ab sofort nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten oder liefern.

Die aktuelle Allgemeinverfügung, der Bußgeldkatalog sowie die landesweite Rechtsverordnung stehen auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de/corona zur Einsicht bereit. Des Weiteren sind sie am Haupteingang des Rathauses, am Eingang des Glashauses und am Eingang der FBW als Aushang einsehbar.

Die Allgemeinverfügung wird ebenfalls im aktuellen Amtsblatt veröffentlich. Dieses kann nicht wie üblich, im Rathaus persönlich abgeholt werden. Bei Bedarf kann das Amtsblatt zugeschickt werden. Dafür reicht eine E-Mail an buergermeisteramt@remove-this.herten.de. Alle aktuellen Informationen und Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus sind unter www.herten.de/corona zu finden.

Pressekontakt

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