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Dr. Doris König, Mittelstandsbeauftragte des Landes NRW, will gemeinsam mit dem Mittelstandsbeirat konkrete Vorschläge erarbeiten, wie Unternehmen mehr Anreize gegeben werden können, auszubilden. "Wir brauchen kein bürokratisches Monstrum wie die Ausbildungsplatzabgabe, sondern bessere und flexiblere Rahmenbedingungen für die Ausbildung in Unternehmen."
Das von der Bundesregierung geplante Berufsausbildungssicherungsgesetz werde in der Konsequenz aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes eher zum Abbau von Ausbildungsplätzen als zur Einstellung zusätzlicher Lehrlinge führen, fürchtet sie. Weitaus effektiver bei der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze seien freiwillige Vereinbarungen zwischen Politik und Wirtschaft, wie sie sich etwa in NRW mit dem Ausbildungskonsens seit Jahren bewährt hätten.
Das Statement der Mittelstandsbeauftragten im Wortlaut:
Das geplante Berufsausbildungssicherungsgesetz ist ein bürokratisches Monstrum, das für alle Beteiligten enorme zusätzliche Verwaltungsanstrengungen erfordert. Damit steht es auch im Widerspruch zum Mittelstandsgesetz des Landes NRW, das darauf abzielt, bürokratische Hürden für kleine und mittlere Unternehmen abzubauen, und nicht neue aufzubauen. Zusätzlicher zeitlicher Aufwand und zusätzliche Kosten durch die Ausbildungsplatzabgabe werden viele Unternehmen davon abhalten, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, oder auch nur die bisherige Anzahl aufrecht zu erhalten. Die nun vorhandene Möglichkeit, sich durch (Straf-)abgaben freizukaufen und sich auch moralisch aus der Verantwortung zu ziehen, wird am Ende eine verringerte Zahl von Ausbildungsplätzen in der Wirtschaft zur Folge haben.
Das Gesetz ist richtig in der Analyse des Problems: Tatsache ist, dass zu wenig ausgebildet wird. Eine starre Ausbildungsquote, wie sie das Gesetz vorsieht, wird den Erfordernissen jedoch nicht gerecht. Das Angebot an Ausbildungsplätzen ist abhängig von den Ertragserwartungen der Unternehmen und von der wirtschaftlichen Konjunktur - die Stärke von Jahrgängen nicht. Bei rückläufiger Konjunktur und damit verbundenem Arbeitsplatzabbau wird für die zukünftigen Jahrgänge trotz Quote nicht die erforderliche Anzahl von Arbeitsplätzen bereitgestellt werden.
Statt den untauglichen Versuch zu unternehmen, Betriebe per Gesetz zur Einstellung von mehr Lehrlingen zu zwingen, sollte die Politik bessere und flexiblere Rahmenbedingungen für die Ausbildung in Unternehmen schaffen. Die zentrale Frage lautet: Welche Hemmnisse stehen einem größerem Ausbildungsplatzangebot entgegen? Nur durch die Beseitigung dieser Hemmnisse und Erhöhung des konkreten Nutzens von Ausbildung für die Unternehmen ist ein höheres Angebot an Lehrstellen zu erwarten.
Ich habe den Mittelstandsbeirat des Landes NRW daher gebeten, mir zu schildern, welche Ausbildungs-Hemmnisse aus ihrer Sicht in den Unternehmen existieren. Daraus werde ich konkrete Vorschläge an die Politik erarbeiten, wie mehr Anreize zur Schaffung von Ausbildungsplätzen geschaffen werden können.
Je höher die materiellen Belastungen in Form von Vergütungen, Seminarkosten und Prüfungsgebühren sind, je höher die Kosten durch zusätzlichen, auch ausbildungsfremden Aufwand sind, je größer der zeitliche Entzug der Arbeitskraft der Auszubildenden in den Betrieben ist, desto weniger Ausbildungsplätze kann ein Betrieb zu vernünftigen ökonomischen Bedingungen zur Verfügung stellen.
Die Senkung von derartigen Belastungen führt zu einer verbesserten Kosten-Nutzen-Relation und damit zu mehr Ausbildung. Mit einem Satz: Ausbildung muss sich für Unternehmen lohnen. Kein Tabu darf dabei auch die Senkung der materiellen Ansprüche der Tarifpartner sein: So ließen sich die Vorteile der nichtausbildenden Betriebe reduzieren, die sich als "Free-Rider" auf dem Arbeitsmarkt mit - von anderen Firmen - ausgebildeten Mitarbeitern bedienen.
Zu mehr Ausbildungsplätzen könnten auch flexible Stufenmodelle führen. Ein simples Rechenbeispiel: Bei einer Verkürzung der Ausbildung von z. B. drei auf zwei Jahre kann ein Unternehmer jährlich ein Drittel mehr Auszubildende betreuen.
Ausbildungsbausteine, die unterschiedliche Qualifikationen in unterschiedlichen Zeiträumen anbieten und deren Stufenabschlüsse nach oben durchlässig sind, kommen sowohl den unterschiedlichen Fähigkeiten der Auszubildenden als auch den unterschiedlichen Möglichkeiten der Unternehmen entgegen. Dadurch erhalten auch Hauptschulabgänger eine größere Chance auf einen Ausbildungsplatz.
Die Inhalte der Ausbildungs- und Lehrpläne müssen auf Ihre Relevanz geprüft werden. Hochspezialisierte Abteilungen in Großkonzernen haben andere Ansprüche an Ausbildung als kleine Betreibe. Eine Stufenausbildung mit angepasstem Qualifikationsniveau für beide Seiten kann zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten schaffen.
Das Bewusstsein der gesellschaftlichen Verantwortung für die nächste Generation ist bei kleinen und mittleren Unternehmen, die nach wie vor die Hauptlast der Ausbildung tragen, vorhanden. Das beweisen auch freiwillige Vereinbarungen zwischen Politik und Wirtschaft, wie sie sich etwa im Ausbildungskonsens in NRW seit Jahren bewähren. Kommen dazu bessere ökonomische Rahmenbedingungen, wird die gesellschaftliche Aufgabe Berufsausbildung den Unternehmen auch weiterhin Freude machen.
Weitere Informationen unter www.mittelstandsbeauftragte.nrw.de
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