Diese Meldung ist vom 06.11.2009.
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Lohnsteuerkarte nicht erhalten? Jetzt beantragen

06.11.2009

Im Oktober 2009 wurden die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 zugestellt. Sollte ein Arbeitnehmer noch keine Lohnsteuerkarte 2010 erhalten haben, kann diese im Rathaus Herten, Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten, Zimmer 40, oder in der Bezirksverwaltungsstelle Westerholt, Bahnhofstr. 6, 45701 Herten, Zimmer 1 (Souterrain), persönlich, schriftlich oder telefonisch (303-500) beantragt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer am 20.09.2009 mit Hauptwohnsitz in Herten gemeldet gewesen ist. Arbeitnehmer, die am 20.09.2009 ihren Hauptwohnsitz nicht in Herten hatten, erhalten die Lohnsteuerkarte vom bisherigen Wohnort.

Es wird empfohlen, die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, besonders hinsichtlich der Steuerklassenwahl, zu prüfen. Änderungen der Steuerklassen, die bis zum 31.12.2009 beantragt werden, gelten ab 01.01.2010.

Werden Steuerklassen im Laufe des Jahres 2010 geändert, so gilt die Änderung erst zum nächsten Ersten des folgenden Monats. Steuerklassenwechsel können grundsätzlich nur einmal im Jahr vorgenommen werden.

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Lohnsteuerkarten ändern zu lassen, wenn bis zum 31.12.2009 eine der folgenden Änderungen eingetreten ist:

     

  • Lohnsteuerklasse
  • Familienstand
  • Kinderfreibetrag

Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2010 nicht mehr berücksichtigt. Kinderfreibeträge für diese Kinder sowie für Pflegekinder können auf Antrag beim Finanzamt Marl aufgetragen werden.

Ebenfalls können fehlende Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte für eine Schwerbehinderung nur beim Finanzamt eingetragen werden. Entsprechende Anträge für die Eintragung von Kinderfreibeträgen oder für eine Schwerbehinderung sind beim Finanzamt Marl, beim Bürgerservice oder bei der Information im Eingang des Rathauses erhältlich.

Bei der Verteilung der Lohnsteuerkarten wurde festgestellt, dass vor allem viele ältere Einwohner keine Lohnsteuerkarte mehr benötigen. In diesen Fällen bitten wir darum, die Lohnsteuerkarten dem Bürgerservice zurückzugeben.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservices gerne zur Verfügung.

Die Öffnungszeiten des Bürgerservice im Rathaus Herten

Mo:8.00 - 16.00 Uhr
Di: 8.00 - 16.00 Uhr
Mi: 8.00 - 12.30 Uhr
Do: 8.00 - 17.30 Uhr
Fr: 8.00 - 12.30 Uhr
sowie jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Die Öffnungszeiten des Bürgerservice in der Bezirksverwaltungsstelle Westerholt.

Mo: 8.00 - 12.00 Uhr
Di: 8.00 - 12.00 Uhr
Do: 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Das Finanzamt Marl bietet im November 2009 jeweils montags und donnerstags in der Zeit von 13.00 - 16.00 Uhr Sprechstunden im Rathaus Herten, Zimmer 65, Erdgeschoss an.



Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255

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