Diese Meldung ist vom 21.04.2017.
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Landtagswahl am 14. Mai 2017

Presse 21.04.2017

Städtisches Wahlamt gibt wichtige Hinweise

Logo der Stadt Herten
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Das Briefwahlbüro im Rathaus-Nebengebäude ist seit dem 18. April für die Landtagswahl am 14. Mai geöffnet. Nun gibt das städtische Wahlamt Bürgerinnen und Bürgern noch aktuelle Hinweise für die Wahl, die in knapp einem Monat stattfindet. Das sind unter anderem Informationen zu geänderten Wahllokalen, der Barrierefreiheit und der anonymen Wählerbefragung und repräsentativen Wahlstatistik.

Geänderte Wahllokale und Barrierefreiheit

Es haben sich bei zwei der 28 Wahllokale Veränderungen ergeben. Betroffen sind die Stimmbezirke 11.0 - ursprünglich Lutherhaus, Feldstraße 162 - jetzt Kindergarten Sonnenblume, Feldstraße 158 und 15.2 - ursprünglich Gaststätte Rosengarten, Vangelis Taverne, Reitkamp 61 - jetzt Friedenskirche, Gemeindehaus, Kaiserstraße 175.

Beide Wahllokale sind nicht barrierefrei. Ebenfalls nicht barrierefrei, wie in der Vergangenheit auch, ist das Siebenbürgerhaus der Jugend, das sich im Stimmbezirk 07.0 befindet.

Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, seit dem 18. April die Briefwahl anzufordern oder die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen. Mit Hilfe des Wahlscheines können Bürgerinnen und Bürger am Wahltag in einem beliebigen Stimmbezirk des Wahlkreises wählen.

Anonyme Wählerbefragung

Darüber hinaus finden zur Landtagswahl am 14. Mai anonyme Wählerbefragungen durch infratest dimap (ARD) und die Forschungsgruppe Wahlen (ZDF) statt. Betroffen hiervon sind die Stimmbezirke 01.2/Kindergarten St. Johannes (infratest dimap), 08.0/Kardinal-von-Galen-Haus (Forschungsgruppe Wahlen) und 20.0/Grundschule in der Feige (infratest dimap).

In den durch Zufallsprinzip ausgewählten Stimmbezirken werden die Wählerinnen und Wähler nach ihrem Wahlgang gebeten, einen kurzen Fragebogen auszufüllen. Auf dem Fragebogen werden die Wahlentscheidung und darüber hinaus einige zusätzliche Daten, wie Alter und Geschlecht abgefragt. Die Korrespondenten, die zu jedem Zeitpunkt verpflichtet sind, die Wahlhandlung nicht zu stören, melden dann die Ergebnisse der Befragung in die jeweilige Datenzentrale. Auf Basis der Befragung entstehen so die Prognosen, die nach Schließung der Wahllokale der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Repräsentative Wahlstatistik

Auch in diesem Jahr findet wieder eine repräsentative Wahlstatistik statt. Betroffen hiervon sind Stimmbezirk 04.1/Kindergarten St. Martinus „Unter´m Sternenzelt“, 09.0/Gemeindezentrum St. Ludgerus und 18.0/Kindergarten St. Antonius.

In einem Stichprobenverfahren wurden die Stimmbezirke für die repräsentative Wahlstatistik durch IT NRW ausgewählt. Dazu werden Unterscheidungsbezeichnungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe gebildet. Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben.

Sowohl bei der anonymen Wählerbefragung als auch bei der repräsentativen Wahlstatistik bleibt zu jedem Zeitpunkt das Wahlgeheimnis der Wählerinnen und Wähler gewahrt.

Pressekontakt

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