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Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) im Kreises Recklinghausen liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 35. Dies hat das Land Nordrhein-Westfalen offiziell festgestellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht. Somit gilt im Kreis Recklinghausen ab Freitag, 11. Juni, die Inzidenz-Stufe 1 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises bedeutet dies weitere Lockerungen der Corona-Regeln.
So sind beispielsweise Treffen im öffentlichen Raum ab Freitag von Personen aus fünf Haushalten ohne Personenbegrenzung möglich. Außerdem können sich bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten mit negativem Testergebnis treffen. Genesene oder Personen mit vollständigem Impfschutz werden bei beiden Möglichkeiten nicht mitgerechnet.
Zutritt zu städtischen Gebäuden
Der Zutritt zu den städtischen Gebäuden in Herten ist grundsätzlich ab Freitag, 11. Juni, auch ohne negativen Coronatest wieder möglich. Besucherinnen und Besucher der Stadtbibliothek, CreativWerkstatt, Volkshochschule oder Musikschule müssen dann kein aktuelles Testergebnis und keinen Nachweis einer Impfung oder Genesung mehr vorzeigen. Die gängigen Abstandsregelungen und das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2 und OP-Maske) werden aber weiterhin vorausgesetzt.
Lockerungen gibt es außerdem in vielen weiteren Bereichen, zum Beispiel Sport, Kultur oder Veranstaltungen. Welche das in der Inzidenz-Stufe 1 sind, hat das Land auf seiner Internetseite www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw in einer Tabelle veröffentlicht. Einige dieser Lockerungen sind zusätzlich an die Inzidenz-Stufe des Landes geknüpft.
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