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Der Katzenbusch bleibt bis auf weiteres gesperrt. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Ruhrgebiet, hat die Sperrung auf unbestimmte Zeit verlängert. Die anderen städtischen Waldflächen sind vom Landesbetrieb wieder freigegeben.
Im Katzenbusch besteht nach wie vor die Gefahr, dass abgebrochene Äste und Kronen auf die Gehwege herunterfallen oder zum Teil entwurzelte Bäume umkippen. Die Aufräumarbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Zurzeit kann aber auch der Spaziergang in den freigegebenen Wäldern gefährlich werden: „Wegen der derzeitigen Wetterlage mit starkem Wind und teilweise Sturmböen sollten Wälder und Grünanlagen momentan gemieden werden. Sowohl Astabbrüche als auch umstürzende Bäume sind möglich“, erklärt Elke Günther, Bereichsleiterin Grün des ZBH.
Freigegebene städtische Wälder:
- Mühlenbusch (an der Marler Straße)
- Bachstraße (im Bereich des Spielplatzes)
- Sienbecktal (Waldbereich hinter dem ZBH-Gebäude)
- Buchenbusch (in Bertlich)
- Paschenberg Wald (der Bereich zwischen Paschenberg-Südhang und der Sportanlage)
- Gertrudenpark (in Scherlebeck)
- Spanenkamp
Alle anderen Waldflächen in Herten wie der Telgenbusch sind in privatem Besitz. Der Westerholter Wald, der Graf Westerholt gehört, bleibt nach wie vor gesperrt.
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