Diese Meldung ist vom 08.03.2023.
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Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht

Presse 08.03.2023

Bewerbung bis 31. März 2023 möglich

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Für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden für das Jugendschöffengericht in Recklinghausen sieben Jugendschöffinnen und sechs Jugendschöffen sowie zwei Jugendschöffinnen und zwei Jugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Bochum in Recklinghausen gesucht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herten können sich bis spätestens 31. März 2023 bei der Stadtverwaltung Herten bewerben.

Das Bewerbungsformular liegt an der Information des Rathauses aus und kann auf der Internetseite der Stadt Herten unter www.herten.de heruntergeladen werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Herten wohnen. Sie müssen zu Beginn der Wahlperiode, also am 1. Januar 2024, mindestens 25 Jahre alt und höchstens 69 Jahre alt und dürfen nicht vorbestraft sein.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nicht über juristische Kenntnisse verfügen. Sie sollen aber ihr Rechtsempfinden in die Urteile einbringen. Die Schöffinnen und Schöffen sollen straffällig gewordenen Jugendlichen helfen, einen Lebensweg ohne Straftaten zu finden. Das erfordert großes Verständnis für die Probleme von Heranwachsenden. Bei der Urteilsfindung werden deshalb nicht allein die Taten und Vergehen berücksichtigt, sondern auch die aktuelle Lebenssituation und die Entwicklung der Jugendlichen. Jugendschöffinnen und -schöffen sollen deshalb erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Für weitere Informationen und Fragen steht Frederik Offen vom Jugendamt Herten unter der Telefonnummer 02366 303-629 oder per E-Mail an f.offen@remove-this.herten.de gerne zur Verfügung.

 

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de


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