Diese Meldung ist vom 27.03.2013.
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Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht

27.03.2013

Straffälligen Jugendlichen helfen und wirklich etwas bewegen können? Als Jugendschöffe ist das möglich. Für die Amtszeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2018 werden für das Jugendschöffengericht in Recklinghausen und für die Jugendkammer Recklinghausen noch dringend Jugendschöffen und vor allem Jugendschöffinnen gesucht.

Straffälligen Jugendlichen helfen und wirklich etwas bewegen können? Als Jugendschöffe ist das möglich. Für die Amtszeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2018 werden für das Jugendschöffengericht in Recklinghausen und für die Jugendkammer Recklinghausen noch dringend Jugendschöffen und vor allem Jugendschöffinnen gesucht.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herten können sich noch bis zum Montag, 8. April, bei der Stadtverwaltung Herten schriftlich, telefonisch, per Fax und E-Mail bewerben.

Die jeweilige Bewerbung muss Vorname, Zuname, evtl. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und -kreis, Beruf und die genaue Anschrift enthalten, ansonsten kann sie nicht berücksichtigt werden. Die Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Herten wohnen. Sie müssen zu Beginn der Wahlperiode, also Januar 2014, mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein und dürfen keine Vorstrafen haben.

Die Bewerber müssen nicht über juristische Kenntnisse verfügen. Sie sollen aber ihr Rechtsempfinden in die Urteile einbringen und den straffällig gewordenen Jugendlichen helfen, einen Lebensweg ohne Straftaten zu finden. Dies erfordert großes Verständnis für die Probleme von Heranwachsenden. Bei der Urteilsfindung werden deshalb nicht allein die Taten und Vergehen berücksichtigt, sondern auch die aktuelle Lebenssituation und die Entwicklung der Jugendlichen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Kontakt

Stadt Herten
Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Ralf Angrick
Raum 41
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
(Persönliche Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.)

Telefon: (0 23 66) 30 36 29
Telefax: (0 23 66) 30 32 26
E-Mail: R.Angrick@Herten.de