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Die Änderung der Fördervoraussetzungen entwickeln sich weg von direkten Firmenzuschüssen - hin zu variablen kapitalmarktgestützten Hilfen, die die Eigenkapitalbasis der Firmen verbreitern helfen. In diesem Zusammenhang ist das Darlehensprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung NRW grundlegend neu ausgerichtet worden. Das neue Programm ist zum 1. August 2004 angelaufen.
Typische Darlehensempfänger des neuen Programms sind kleine Unternehmen, die bis zu 50 Mitarbeiter beschäftigen. Folgende Unternehmen werden künftig vorrangig gefördert:
- Junge Unternehmen in der Wachstums- und Festigungsphase. Das sind Firmen, die die ersten beiden Jahre nach der Gründung bereits hinter sich haben und nun Hilfe benötigen, um weiter zu expandieren und sich im Markt zu behaupten. Damit komplettiert das GuW-Programm andere Hilfen, die sich ausschließlich aufdie unmittelbare Startphase des Unternehmens beziehen, etwa die Go! Gründungsprämie und andere Programme der KfW.
- Firmen, die neu entwickelte, technisch anspruchsvolle Produkte in den Markt einführen wollen. Gerade diese wichtige Unternehmensphase wird von den Banken häufig nicht begleitet, weil sie mit besonderen Risiken verbunden ist. Mit dem GuW-Programm gibt es künftig also einen wichtigen Beitrag, dass marktreife Innovationen auch tatsächlich den Kunden erreichen können.
- Unternehmensnachfolgen, bei denen die Firma neu ausgerichtet werden muss. Förderfähig sind Mittelständler, die eine realistische Fortführungsperspektive haben und in denen der neue Besitzer einen wesentlichen Teil der Belegschaft übernimmt.
Für die Unternehmen ist zum einen der Wegfall der bisherigen 8-Jahres-Frist interessant, so dass auch ältere Unternehmen dieses Förderprogramm in Anspruch nehmen können. Zum anderen ist jetzt bei Investitionsdarlehen eine Vollfinanzierung bis zu einem Kreditbetrag von 1 Million Euro möglich, wobei eine Warenlagermitfinanzierung begrenzt möglich ist. Finanziert werden im Rahmen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung insbesondere Existenzgründungen durch Frauen und Geschäftsübernahmen durch Beschäftigungsinitiativen. Nachrangdarlehen zur Eigenvermittelverstärkung im Rahmen dieses Programm gelten zwar nicht für Projekte in den Ziel-2-Gebieten, zu denen Herten gehört. Hier kann aber stattdessen das Fördeprodukt "Ziel-2-Investitionskapital NRW" zu noch günstigeren Konditionen zurück gegriffen werden.
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