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Seit Sommer 2015 leben bis zu 300 geflüchtete Menschen am Paschenberg in einer Notunterkunft (NU). In dem Gebäude der ehemaligen Städtischen Realschule sorgt das Deutsche Rote Kreuz für die Betreuung und Versorgung. Das Land NRW erwägt nun, das Gebäude zu einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) auszubauen. Zu einer Infoveranstaltung sind Interessierte am Mittwoch, 24. Februar, um 19 Uhr in die Aula der Erich-Klausener-Schule am Ebbelicher Weg 19 eingeladen.
Die derzeitige Planung des Landes sieht vor, das Gebäude zu einer ZUE für 500 geflüchtete Menschen auszubauen. 100 weitere Personen sollen in einer dort angegliederten Notaufnahmeeinrichtung unterkommen. Die Stadt würde für das Vorhaben einen zunächst fünfjährigen Mietvertrag mit dem Land abschließen. Darüber muss der Rat der Stadt Herten (voraussichtlich in seiner Sitzung am 2. März 2016) entscheiden.
„Ein derartiges Vorhaben ist mit vielen Fragen verbunden. Was dies im Detail bedeutet, möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern während der Informationsveranstaltung erklären“, erläutert der erste Beigeordnete Volker Lindner. Auch die Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller, Vertreter der Bezirksregierung Münster, des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW, der Polizei und des Deutschen Roten Kreuzes werden an dem Abend vor Ort sein, um alle Fragen zu beantworten.
„Es sprechen einige gute Gründe für einen Umfunktionierung zur ZUE“, so Volker Lindner. Die Geflüchteten würden nicht nur umfangreicher betreut und besser untergebracht, sondern der städtischen Aufnahmequote auch mit einem Schlüssel von 1,3 angerechnet. Dies würde bedeuten, dass sich eine Verminderung der Anzahl der durch die Stadt aufzunehmenden Flüchtlinge ergibt. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Kommt die ZUE nicht, rechnet die Stadt in den nächsten Monaten mit einer weiteren Zuweisung von bis zu 750 Flüchtlingen. Für die Kosten kommt in diesem Fall die Kommune auf.
Mit dem bisherigen Betrieb der Realschule als Notunterkunft wurden aus der Sicht der Stadt bisher positive Erfahrungen gesammelt.
Hintergrund:
Was ist eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)
In einer ZUE, einer sogenannten Regelunterkunft, werden Asylsuchende nach dem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht und von dort einer Kommune zugewiesen. Der Aufenthalt liegt bei zwischen drei und sechs Monaten. Der Betrieb wird einem Betreuungsverband, wie z. B. jetzt dem DRK, übertragen. Für die entstehenden Kosten kommt das Land NRW auf. Im Gegensatz zu einer Notunterkunft gibt es in einer ZUE ein umfangreiches Betreuungsangebot, von Sprachkursen über Freizeitangebote bis hin zur persönlichen Beratung.
Was ist eine Notunterkunft (NU)?
Sind alle Plätze in den Regelunterkünften belegt, dienen eingerichtete Notunterkünfte dazu, den Flüchtlingen Obdach zu bieten. Eine NU ist eine vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge. Die Unterkunft ist nicht für eine dauerhafte Belegung ausgerichtet, orientiert sich aber an den Qualitätsanforderungen von Regelunterkünften. Das heißt für den Standort der ehemaligen Realschule, dass die NU in einem noch zu errichtenden Gebäude eingerichtet wird. Die Unterbringung in einer Zeltstadt wird hingegen nicht stattfinden.
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