Diese Meldung ist vom 04.03.2021.
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In diesem Jahr keine Brauchtumsfeuer zu Ostern in Herten

Presse 04.03.2021

Stadtverwaltung erteilt keine Genehmigungen

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Die derzeit gültige Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verbietet die Durchführung von Veranstaltungen, worunter auch Brauchtumsfeuer zu Ostern fallen würden. Welche Regeln in der Zeit vom 3. bis 5. April 2021 für Osterfeuer gelten, steht zurzeit noch nicht fest. Alle Städte im Kreis Recklinghausen haben sich aber bereits jetzt darauf verständigt, in diesem Jahr keine Genehmigungen für Osterfeuer zu erteilen. Dies gilt auch in Herten.

„Zum jetzigen Zeitpunkt wäre die Genehmigung einer solchen Veranstaltung ein falsches Signal in die Bevölkerung. Die Virusmutationen breiten sich aus und wir müssen weiter daran arbeiten, das Infektionsgeschehen einzudämmen“, so Marc Bouten, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Herten.

Unter normalen Umständen ist das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer, Martinsfeuer, etc.) der zuständigen Ordnungsbehörde bis spätestens eine Woche vor dem Abbrenntermin schriftlich anzuzeigen. In diesem Jahr werden keine Genehmigungen von der Stadt Herten erteilt.

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