Diese Meldung ist vom 27.01.1998.
Möglicherweise sind die Inhalte nicht mehr aktuell. Unsere aktuellen Meldungen finden Sie hier.

Hundesteuer

Presse 27.01.1998

Das Steueramt der Stadt Herten macht alle hundsteuerpflichtigen Hertener Bürger darauf aufmerksam, daß am 15. Februar die Hundesteuer fällig wird.

 

Alle hundesteuerpflichtigen Hertener Bürger, die der Stadt Herten keine Einzugser-mächtigung erteilt ...

Das Steueramt der Stadt Herten macht alle hundsteuerpflichtigen Hertener Bürger darauf aufmerksam, daß am 15. Februar die Hundesteuer fällig wird.

Alle hundesteuerpflichtigen Hertener Bürger, die der Stadt Herten keine Einzugser-mächtigung erteilt haben werden darauf hingewiesen, daß zu den Quartals-fälligkeiten (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) die Steuerbeträge des zuletzt erteilten Hundesteuerbescheids an die Stadtkasse zu entrichten sind.

Die Jahressteuerbescheide von 1997 und die Hundesteuermarken behalten weiter-hin ihre Gültigkeit.

Auch in diesem Jahr betragen die Steuersätze für

     

  • einen Hund 132,- DM
  • (bei zwei Hunden) pro Hund 156,- DM
  • (ab drei Hunde) pro Hund 180,- DM
  •  

Evtl. Rückfragen beantwortet Frau Bärbel Hütter, Stadtsteueramt Tel. 303200.