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Die Städte Herten und Gelsenkirchen investieren im Rahmen des Förderprogramms Soziale Stadt in vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Hassel, Westerholt und Bertlich. Als Ergänzung wird nun ein Quartiersfonds eingerichtet. Dieser soll die Möglichkeit bieten, kleinere bürgerschaftlich orientierte Maßnahmen zu finanzieren und so das ehrenamtliche Engagement zu stärken.
Ziel des Quartierfonds ist es, den Gemeinschaftsgedanken und das Zusammengehörigkeitsgefühl in den Stadtteilen zu fördern. Daneben soll er zu eigenverantwortlichem Handeln und stadtteilbezogenen Aktivitäten motivieren. Bürgeraktivitäten und kommunale Vorhaben sollen so verknüpft werden.
Wer wählt die Projekte aus?
Die Vergabe der Mittel erfolgt über den interkommunalen Gebietsbeirat. Dieser besteht aus 14 Bürgerinnen und Bürgern, die im Oktober bei einer Stadtteilkonferenz gewählt wurden. Die Mittel des Quartierfonds werden interkommunal eingesetzt. Dabei wird eine gleichmäßige Verteilung auf die beiden Städte Herten und Gelsenkirchen angestrebt.
Wer kann die Förderungen beantragen?
Geld aus dem Quartierfonds können generell alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Institutionen in Hassel.Westerholt.Bertlich beantragen, die sich mit ihren Aktionen und Projekten für starke und attraktive Stadtteile einsetzen wollen.
Das Projekt muss mindestens einem – idealerweise mehreren – der folgenden Kriterien entsprechen:
- Es stärkt das Image und erhöht die Identifikation der Bevölkerung mit dem Stadtteil.
- Es fördert das bürgerschaftliche Engagement.
- Es fördert die Integration unterschiedlicher Gruppen im Stadtteil.
- Es stärkt nachbarschaftliche Kontakte und das Zusammenleben.
- Es belebt die Stadtteilkultur.
- Es verschönert und verbessert das Wohnumfeld.
Idee für ein Projekt? So bewirbt man sich für die Förderung:
Der Antrag zur Förderung muss schriftlich beim Stadtteilbüro Hassel.Westerholt.Bertlich eingereicht werden. Dieser sollte eine Projektbeschreibung, Ziele und Kriterien beinhalten. Das Antragsformular finden Interessierte unter www.stadterneuerung-hwb.de. Die Anträge können bis zu zwei Wochen vor einer Gebietsbeiratssitzung eingereicht werden. Dieser tagt rund drei Mal im Jahr, die Sitzungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Fragen? Das Stadtteilbüro Hassel.Westerholt.Bertlich hilft weiter!
Jeder, der an der Förderung interessiert ist, sollte sich vor Antragstellung mit dem Stadtteilbüro Hassel.Westerholt.Bertlich in Verbindung setzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen gerne bei Fragen und beim Ausfüllen der Formulare weiter.
Kontakt:
Stadtteilbüro Hassel.Westerholt.Bertlich
Egonstr. 4
45896 Gelsenkirchen
Tel.: (02 09) 1 69 69 22
E-Mail: stadtteilbuero@herten-gelsenkirchen.de
Bürgersprechstunde des Stadtteilbüros:
- Dienstag: 10 bis 12 Uhr
- Donnerstag: 16 bis 19 Uhr
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255
stadtverwaltung@ herten.de
www.herten.de